Homburger Detektiv-Affäre Warum der Prozess gegen Schneidewind neu aufgerollt werden muss
Homburg · Der Bundesgerichtshof legt dar, warum die Revision des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters gegen die Verurteilung durch das Landgericht „überwiegend Erfolg“ hatte. Schneidewinds Anwalt zeigt sich erfreut.
In der Homburger Detektiv-Affäre hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch begründet, warum er die Verurteilung des inzwischen suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) durch das Landgericht weitgehend aufgehoben hat und der Prozess nun neu aufgerollt werden muss. Nach Auffassung des BGH hat sich Schneidewind nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er eine auswärtige Detektei nach besonderer Prüfung ihrer Seriosität ohne vorherigen Preisvergleich zu Preisen beauftragte, die höher lagen als die marktüblichen Preise.