Wahlrecht von Behinderten oder Demenzkranken Heikle rechtliche Lage: Wer wählt für Heimbewohner im Saarland, die nicht selbst abstimmen können?

Sulzbach/Kleinblittersdorf · Bei der Bundestagswahl stehen Betreuerinnen und Betreuer von behinderten und demenzkranken Menschen vor einer schwierigen Aufgabe. Wie können Sie sicherstellen, dass dem Wahlrecht genüge getan wird?

 Auch im Saarland kommt Betreuerinnen und Betreuer von Heimbewohnern bei der Bundestagswahl eine wichtige Aufgabe zu. Sie müssen Wahlbenachrichtungen vernichten, wenn die behinderten oder demenzkranken Menschen nicht wählen können.

Auch im Saarland kommt Betreuerinnen und Betreuer von Heimbewohnern bei der Bundestagswahl eine wichtige Aufgabe zu. Sie müssen Wahlbenachrichtungen vernichten, wenn die behinderten oder demenzkranken Menschen nicht wählen können.

Foto: Wolfgang Willems

Alexandra S. hat wie jede wahlberechtigte Bundesbürgerin eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Gemeinde teilt mit, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme für die von ihr bevorzugte Partei zur Bundestagswahl am 26. September abgeben kann. Alternativ kann sie eine Briefwahl beantragen. 2021 buhlen 47 Parteien mit 6211 Kandidaten um die Stimmen der Wähler.