Reaktion auf Entscheidungen aus Karlsruhe Wahlrecht für betreute Menschen

Saarbrücken · Der Saar-Landtag reagiert auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Der Saar-Landtag hat eine Wahlbeteiligung von behinderten Menschen mit gesetzlichem Betreuer auf den Weg gebracht. Damit reagierte das Parlament auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten den Wahlausschluss dieses Personenkreises als zu pauschal und daher verfassungswidrig eingestuft. Er betraf auch schuldunfähige Straftäter in psychiatrischen Kliniken. Für die Kommunalwahlen im Mai hatte der Landtag eine Übergangslösung für 850 Betroffene beschlossen. Wählen war nur auf Antrag möglich, was die Linksfraktion kritisiert hatte. Nun brachte die große Koalition aus CDU und SPD am Mittwoch das lange erwartete „Gesetz zur Schaffung eines inklusiven Wahlrechts“ ins Plenum ein. Es soll die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen regeln – inklusive zulässiger Hilfestellungen. Für die Novelle stimmte neben den Regierungsparteien auch die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. „Wir geben den Menschen ihr Wahlrecht und ein Stück ihrer Würde zurück“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Ruth Meyer. Damit schaffe man ein „sehr viel besseres Wahlrecht“, so die SPD-Innenpolitikerin Petra Berg. Für die Linksfraktion sagte Ralf Georgi, dass eine „jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet“ werde. Die AfD erneuerte ihre Kritik aus dem Frühjahr. Fraktionschef Josef Dörr warnte vor Manipulation.

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