Um bis zu sechs Monate Landtag kann Fristen für Volksbegehren im Saarland künftig verlängern

Saarbrücken · Für eine Volksinitiative und die Einleitung eines Volksbegehrens müssen 5000 Unterschriften gesammelt werden. Weil das in Corona-Zeiten schwieriger ist, kann der Landtag die Frist dafür künftig verlängern.

Volksbegehren im Saarland: Landtag kann Fristen künftig verlängern
Foto: dpa/Oliver Dietze
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