Um bis zu sechs Monate Landtag kann Fristen für Volksbegehren im Saarland künftig verlängern

Saarbrücken · Für eine Volksinitiative und die Einleitung eines Volksbegehrens müssen 5000 Unterschriften gesammelt werden. Weil das in Corona-Zeiten schwieriger ist, kann der Landtag die Frist dafür künftig verlängern.

Volksbegehren im Saarland: Landtag kann Fristen künftig verlängern
Foto: dpa/Oliver Dietze

Weil die Corona-Pandemie die Sammlung von Unterschriften für eine Volksinitiative oder die Zulassung eines Volksbegehrens erschwert, kann der Landtag künftig mehr Zeit dafür gewähren und die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Das hat das Parlament am Mittwoch beschlossen. Bisher müssen die Unterschriften nach sechs Monaten vorliegen. Für eine Volksinitiative und für die Zulassung eines Volksbegehrens sind jeweils 5000 Unterschriften nötig.

Der Landtag begründete die Gesetzesänderung wie folgt: „Die Fortdauer der gebotenen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erschwert es den Initiatoren in den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten, da diese aus Angst vor einer Infektion zusehends von einer Ansprache im öffentlichen Raum Abstand nehmen könnten.“ Eine Verlängerung der Frist ist laut Gesetz bei einer Naturkatastrophe oder einem „ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort