Coronakrise Verwaltungsgericht weist Klage gegen Maskenpflicht zurück

Saarlouis · Die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ist rechtens. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat am Donnerstag einen Eilantrag eines Bürgers zurückgewiesen, der sich gegen die Pflicht gewehrt hatte.

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Maskenpflicht im Saarland zurück
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ist rechtens. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat am Donnerstag einen Eilantrag eines Bürgers zurückgewiesen, der sich gegen die Pflicht gewehrt hatte. „Die Pflicht zum Tragen einer (einfachen) Mund-Nasen-Bedeckung ist nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt, da sie nicht in unverhältnismäßiger Weise in den Rechtskreis des einzelnen Bürgers eingreift“, entschieden die Richter. Die Maskenpflicht diene dem Gesundheitsschutz.

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