Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil Urteil gegen Homburger Oberbürgermeister wegen Untreue rechtskräftig – CDU attackiert Rehlinger

Update | Leipzig/Homburg · Der Untreueprozess gegen Homburgs suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) muss nicht erneut aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch das Urteil des Saarbrücker Landgerichts vom Januar 2021.

Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters wegen Untreue rechtskräftig
Foto: dpa/Oliver Dietze

Schneidewind ist damit in der so genannten Detektiv-Affäre rechtskräftig wegen Untreue verurteilt worden und dadurch vorbestraft. Das Saarbrücker Landgericht hatte im Januar 2021 in dieser Sache eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro gegen ihn verhängt. In der Summe muss der Kommunalpolitiker also 10 800 Euro zahlen.

Schneidewind war zum zweiten Mal in Revision gegangen, um seine Verurteilung zu kippen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt, um ein höheres Strafmaß zu erreichen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gefordert, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Der in Leipzig ansässige fünfte  Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun aber die Revisionen beider Seiten verworfen und dies am Donnerstagmittag verkündet. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Zur  mündlichen Verhandlung hatten sich beide Parteien am Mittwoch getroffen, danach hatten sich die Richter zur Beratung zurückgezogen. Die Verhandlung habe bestätigt, dass es richtig gewesen sei, das Revisionsverfahren nicht der Staatsanwaltschaft zu überlassen, sagte Joachim Giring, der Anwalt von Scheidewind. „Es ist ein Erfolg, dass die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde.“ Auch wenn das nicht das alleinige Ziel der Verteidigung gewesen sei.

Worum geht es im Fall von Schneidewind? Eine Detektei hatte eine angebliche „Holz-Mafia“ beim Baubetriebshof der Stadt Homburg dingfest machen sollen. Das Landgericht verurteilte Schneidewind, weil er den Privatermittlern nicht kündigte, als sich im Dezember 2015 hohe Kosten von mehr als 100 000 Euro abzeichneten. Über eine solche Auftragssumme hätte der Rathauschef nach Ansicht des Gerichts nicht alleine entscheiden dürfen. Frei verfügen durfte der Oberbürgermeister über maximal 25 000 Euro.

Außerdem war es um die Frage gegangen, ob Schneidewind darüber Bescheid wusste, dass die Überwachung der Beschäftigten aufgrund des Datenschutzes ab einem gewissen Zeitpunkt unzulässig sein könnte. Das hätte die Observation möglicherweise unbrauchbar werden lassen. Die fünfte Strafkammer bezifferte den entstandenen Schaden auf 73 000 Euro. Insgesamt berechneten die Detektive der Kommune für ihre Nachforschungen knapp 330 000 Euro – rund 260 000 Euro musste die Stadt bezahlen.

Der BGH hatte sich im Januar 2020 schon einmal mit dem Fall des Homburger Stadtoberhaupts befasst. Schneidewind war im Jahr davor vom Landgericht wegen der Untreuevorwürfe schuldig gesprochen worden. Damals bekam der 53-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wobei die Richter ihm eine Bewährungszeit einräumten.

Dieses erste Urteil in der Detektiv-Affäre hob das oberste Gericht auf. Daraufhin musste das Landgericht Saarbrücken im zweiten Anlauf insbesondere klären, ob die mutmaßliche Haushaltsuntreue darin bestanden haben könnte, dass Schneidewind den Vertrag mit den Detektiven nicht beendete, als diese im Dezember 2015 eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 000 Euro verlangten.

Nachdem das Strafverfahren nun einen rechtskräftigen Abschluss gefunden hat, wird das ausgesetzte Disziplinarverfahren gegen Schneidewind laut Gesetz „unverzüglich“ eine Fortsetzung finden. Allerdings erklärte das Innenministerium, zur Zeitachse könne man „derzeit keine nähere Aussage“ treffen. Denn bisher liegen die schriftlichen Urteilsgründe des BGH noch nicht vor.

Saar-CDU: SPD-Chefin Rehlinger soll Schneidewind zum Rücktritt bewegen

Durch die neue Entscheidung des BGH wird der Fall Schneidewind auch zum Wahlkampfthema im Saarland. Der SPD-Politiker sei nach der Rechtskraft des Urteils als Oberbürgermeister „nicht mehr tragbar“ und müsse „unverzüglich“ zurücktreten, erklärte der Homburger Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der Saar-CDU, Markus Uhl. Er nahm die SPD-Spitzenkandidatin Anke Rehlinger als Landeschefin ihrer Partei in die Pflicht, „diesem endlosen und unwürdigen politischen Trauerspiel auf dem Rücken der Stadt Homburg und der Bürgerinnen und Bürger ein Ende zu setzen“. Sie müsse Schneidewind „endlich zum Rücktritt bewegen“, forderte Uhl. Der Unionspolitiker erinnerte an das Abwahlverfahren gegen Schneidewind im vergangenen November, dessen Ergebnis zwar deutlich gegen den Rathauschef ausfiel, aber an einer zu geringen Wahlbeteiligung knapp scheiterte. Rehlinger habe sich damals „dreist weggeduckt“, warf Uhl ihr nun vor. Auf Anfrage unserer Zeitung gab die SPD auf Landesebene keine Stellungnahme ab.

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