Finanzskandal beim Landessportverband Saar Ex-Präsidium soll Hunderttausende zahlen

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft plant, ihre Ermittlungen wegen Haushaltsuntreue gegen das frühere LSVS-Präsidium einzustellen. Die Betroffenen sollen Summen bis zu 100♦000 Euro zahlen.

 Die frühere Spitze des Sportverbands soll zur Kasse gebeten werden. Im Bild die Sportschule in Saarbrücken.

Die frühere Spitze des Sportverbands soll zur Kasse gebeten werden. Im Bild die Sportschule in Saarbrücken.

Foto: Andreas Schlichter

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe, Chefermittler im millionenschweren Finanzskandal beim Landessportverband Saar (LSVS) ist offenbar bereit, einen weiteren großen Ermittlungskomplex abzuschließen. Die Verfahren wegen Haushaltsuntreue sollen vorläufig eingestellt werden, wenn die Beschuldigten jeweils hohe Geldbeträge an die Staatskasse überweisen.  Hier sind derzeit Summen von 30♦000 bis zu 100♦000 Euro vorgesehen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um das komplette frühere Präsidium mit Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) und seinen damaligen Stellvertretern Franz Josef Schumann und Franz Josef Kiefer an der Spitze. Zu den weiteren Betroffen zählen Eugen Roth, Vizechef der SPD im Landtag und DGB-Landeschef, Lothar Altmeyer (Leichtathletik), der Polizeibeamte Udo Genetsch (Sportjugend), die Juristin Karin Nonnweiler (Judo) und Andrea Pielen-Günther (Kneipp-Bund) sowie der frühere LSVS-Hauptgeschäftsführer Paul Hans. Die Ermittlungen sollen nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt werden.

In diesem Paragrafen heißt es: „Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Als Auflagen sind hier die Zahlung hoher Geldbeträge vorgesehen.

Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, wollte am Freitag die beabsichtigte Einstellung „nach dem Stand vom heutigen Tage aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ nicht bestätigen. Hintergrund ist hier wohl, dass möglicherweise noch nicht alle Beschuldigten über das geplante Verfahren informiert sind oder noch keine Zustimmung und Zahlungsbereitschaft signalisiert haben.

Fakt ist, dass ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft bei einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts eingegangen ist. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Christiane Schmitt auf Anfrage unserer Zeitung. Das Gericht habe die Akten wieder an den Staatsanwalt zurück geschickt, weil noch keine Bestätigungen der Betroffenen vorliegen, ob sie einverstanden sind. Nach SZ-Informationen wird von Ex-Präsident Meiser ein Betrag zwischen 80♦000 und 100♦000 Euro verlangt, Schumann und Kiefer sollen mit jeweils 70♦000 Euro zur Kasse gebeten werden, Roth, Genetsch, Altmeyer und Nonnweiler mit je 50♦000 Euro, Pielen-Günther mit 30♦000 Euro und Ex-Hauptgeschäftsführer Hans angeblich mit 40♦000 Euro. Ob noch Verhandlungsspielraum besteht, ist unklar.

Die hohen Geldsummen werden wohl insbesondere mit den Feststellungen des von der Staatsanwaltschaft eingeschalteten Sachverständigen begründet. Der hat in seiner 629♦103,44 Euro teuren Expertise unter anderem festgehalten, dass das Präsidium für einen so genannten Refinanzierungsschaden in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro mit in der Verantwortung stehe. Hintergrund ist hier eine Vorfälligkeitsentschädigung an eine Bank. Weil ein höheres Darlehen 2017 benötigt wurde, wurde ein anderer Millionen-Kredit vorzeitig abgelöst.

 Der frühere LSVS-Präsident Klaus Meiser.

Der frühere LSVS-Präsident Klaus Meiser.

Foto: dpa/Oliver Dietze
 LSVS-Präsidiumsmitglied Eugen Roth (SPD).

LSVS-Präsidiumsmitglied Eugen Roth (SPD).

Foto: BeckerBredel
 Der ehemalige Vize-Präsident des LSVS, Franz-Josef Schumann.

Der ehemalige Vize-Präsident des LSVS, Franz-Josef Schumann.

Foto: Ruppenthal

Sollten die Betroffenen der angebotenen Einstellung nicht zustimmen, droht ihnen eine Anklage. Im Fall eines Schuldspruchs vor Gericht, riskieren sie, zumindest anteilsmäßig die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen. Dazu zählt dann auch die Rechnung des Gutachters, der 15 Monate die LSVS-Finanzen unter die Lupe nahm.

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