Kommentar Uneinheitlichkeit ist ärgerlich

Auf den ersten Blick macht es keinen großen Unterschied, ob die massiven Einschränkungen für die Bürger nun bis zum 19. oder bis zum 20. April dauern – zumal bei diesen Terminen das letzte Wort ohnehin noch nicht gesprochen ist.

 Gerrit Dauelsberg

Gerrit Dauelsberg

Foto: SZ/Robby Lorenz

Dennoch ist diese erneute Uneinheitlichlichkeit zwischen den Ländern ärgerlich. Es wirkt willkürlich, wenn Bayern seine Maßnahmen bis zum 19. April befristet, das Saarland am gleichen Tag aber bis zum 20 April.

Und die massiven Einschränkungen der Grundrechte dürfen auf keinen Fall willkürlich sein oder auch nur so wirken. Die Rechts­staatlichkeit muss über allem stehen. So berechtigt die Maßnahmen auch sind – und das sind sie aufgrund der großen Gefahren durch das Coronavirus – so sorgfältig muss jeder einzelne Tag begründet werden, an dem wir nicht ohne Grund vor die Tür gehen dürfen. Das gilt umso mehr, als dass Verstöße im Saarland nun richtig teuer werden sollen. 200 Euro Strafe für ein Sonnenbad am Saarbrücker Staden sind keine Kleinigkeit. Die Bundesländer sollten sich deshalb sehr gründlich überlegen, bis wann die Maßnahmen notwendig sind – und die endgültige Dauer dann einheitlich beschließen.

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