Nachfragen der Opposition Hans verteidigt Rückkehr von HNO-Chefarzt

Saarbrücken · Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat die Rückkehr von Professor Bernhard Schick an die HNO-Klinik des Universitätsklinikum (UKS) verteidigt. Die Staatskanzlei hatte die vorläufige Suspendierung des Chefarztes im Januar nach acht Monaten aufgehoben.

Chefarzt Bernhard Schick ist an die HNO-Klinik am Universitätsklikum zurückgekehrt.

Chefarzt Bernhard Schick ist an die HNO-Klinik am Universitätsklikum zurückgekehrt.

Foto: BeckerBredel

Gegen den früheren Vorstandschef des UKS ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen.

Hans erklärte in seiner Funktion als Wissenschaftsminister, dass die zuständigen Beamten der Staatskanzlei die „konkrete Gefahr“ gesehen hätten, dass ein Verwaltungsgericht das Aufrechterhalten der Maßnahme als „willkürlich und damit grob rechtswidrig eingestuft“ hätte. Darüber hinaus betonte der Regierungschef, dass das Disziplinarrecht „keinen Automatismus“ vorsehe, einen Beamten für die Dauer staatsanwaltlicher Ermittlungen oder eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst zu nehmen. Dass Schick trotz der laufenden Verfahren wieder die Leitung der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO) übernommen hat, war wiederholt auf Kritik der Linksfraktion sowie der derzeit im Landtag nicht vertretenen Saar-Grünen gestoßen.

Der Linkenpolitiker Dennis Lander hatte im Parlament eine Fragestunde zum Ende der vorläufigen Suspendierung von Schick beantragt. Der Oppositionsfraktion dürfte es nicht zuletzt darum gegangen sein, die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten hervorzuheben. Und ihn damit in die politische Verantwortung zu nehmen. Darauf zielte zuletzt auch eine parlamentarische Anfrage Landers ab.

Die Staatskanzlei hatte die Aufhebung der Suspendierung mit einem engen gesetzlichen Rahmen begründet. Schick musste im Mai 2020 eine unfreiwillige Auszeit nehmen, weil die Dienstaufsicht offenbar die Gefahr sah, durch seinen Verbleib könnten der Dienstbetrieb oder die laufenden Ermittlungen „wesentlich beeinträchtigt“ werden. So steht es im Saarländischen Disziplinargesetz. Die Regelung schreibt zudem vor, dass die Suspendierung verhältnismäßig sein muss. Gemessen an dem, was ihm seitens des Dienstherrn am Ende blühen könnte. Anscheinend ist das aus Sicht der Staatskanzlei nicht mehr absehbar, nachdem Schick gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung abgegeben hat.

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