Krieg in der Ukraine Wie Saarländer Flüchtlingen helfen können – die wichtigsten Fragen und Antworten

Saarbrücken · Die Landesregierung und die Kommunen im Saarland bereiten die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine vor. Dabei setzen sie auch auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger. Ein Überblick über die wichtigsten Telefonnummern, Adressen und Ansprechpartner.

Ukraine-Krieg: Wie kann man im Saarland Hilfe leisten? Alle Infos im Überblick
Foto: dpa/Aurel Obreja

Hunderttausende Menschen aus der Ukraine fliehen vor dem Krieg. Das Saarland bereitet sich auf die Ankunft und die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge vor. Auch die Bürgerinnen und Bürger können helfen. Das Saar-Innenministerium hat eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten, Telefonnummern, Adressen und Ansprechpartner zusammengestellt.

Wo ist meine erste Anlaufstelle für Unterkunft und allgemeine Fragen als Ankömmling im Saarland?

Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67. Dort erhalten Sie alle Informationen zum Asylantrag, Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts sowie zur weiteren Vorgehensweise.

Ich habe Freunde aus der Ukraine, die ich aufnehmen möchte. Darf ich das? Was sind die nächsten Schritte?

Sie können Ihre Verwandten und Bekannten, die aus der Ukraine flüchten, selbstverständlich bei sich aufnehmen. Menschen aus der Ukraine können visumsfrei (bis zu drei Monaten) nach Deutschland einreisen. Zur Klärung der weiteren Schritte (Verlängerung visumsfreier Aufenthalt, Asylantrag, Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts, etc.) wird eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67, Telefonnummer (0681) 50 100, E-Mail-Adresse: zab@lava.saarland.de unter Angabe des Betreffs „Ukraine“ empfohlen.

Ich kann Wohnraum zur Verfügung stellen, an wen soll ich mich wenden?

Ihre Wohnraumangebote können Sie gerne per E-Mail an UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de senden. Die Anfrage wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dort erfolgt eine Koordinierung und Weiterleitung an die jeweils zuständigen Kommunen. Diese werden dann sicherlich im Bedarfsfall auf Sie zukommen. Sie können sich aber selbstverständlich auch jederzeit gerne unmittelbar mit Ihrer Kommunalverwaltung in Verbindung setzen.

Ich spreche ukrainisch. Wie kann ich helfen?

Die Landesregierung und die Kommunen sucht ukrainischsprachige Personen, die bei Übersetzungen mithelfen können. Diese Personen werden gebeten, sich entweder über die  Telefon-Hotline (0681) 501 4204 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) oder die EMail-Adresse UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de zu melden.

Ich möchte spenden/helfen, an wen wende ich mich?

Wenden Sie sich zum Spenden bitte an die bekannten Hilfsorganisationen oder informieren sich über die vertrauten Medien über Anlaufstellen. Es gibt auch eine Reihe privat organisierter Hilfsmaßnahmen. Prüfen Sie jedoch vor dem Spenden die Vertrauenswürdigkeit privater Spendenaufrufe. Bei Sachspenden informieren Sie sich bitte zuvor bei der betreffenden Organisation welche Güter wirklich benötigt werden. Derzeit wird von Sachspenden abgeraten, da der Bedarf unklar ist.

Welche allgemeinen Hilfsangebote gibt es?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die örtliche ehrenamtliche Flüchtlingshilfe oder einen der Wohlfahrtsverbände in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem Landkreis, damit Ihr Hilfsangebot unmittelbar wahrgenommen werden kann.

Nachfolgend erhalten Sie auch bezüglich der Wohlfahrtsverbände, die in der Landesaufnahmestelle in Lebach präsent sind, folgende Adressen:

Caritaseinrichtungen in der Landesaufnahmestelle

für Vertriebene und Flüchtlinge

Pommernstraße 6

66822 Lebach

Tel. (06 88 1)  93 62 01 – 11

Fax: (06 88 1) 93 62 01 – 21

Diakonisches Werk an der Saar

Beratungsstelle für Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle

Pommernstraße 6

66822 Lebach

Tel. (06 88 1) 47 83

Deutsches Rotes Kreuz

Ostpreussenstraße 14

66822 Lebach

Tel. (06 88 1) 5 16 16

Haben Geflüchtete aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht?

Menschen aus der Ukraine, deren visumsfreier Aufenthalt (3 Monate) demnächst abläuft oder bereits abgelaufen ist, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Sie müssen Deutschland aktuell nicht verlassen. Sofern ein Verbleib in Deutschland über den visumsfreien Aufenthalt hinaus gewünscht wird, ist eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67, Telefonnummer (0681) 50 100, E-Mail-Adresse zab@lava.saarland.de unter Angabe des Betreffs „Ukraine“ erforderlich.

Welche Fluchtwege gibt es aus der Ukraine?

Hierzu erhalten Sie jeweils tagesaktuelle Informationen über die Hotline des Auswärtigen Amtes bzw. des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter folgenden Links:

bei Einreise über Polen:

Telefonische Auskünfte erhalten Sie über die Krisen-Hotline des Auswärtigen Amtes unter der Telefonnummer (030) 5000 3000.

Leider kann vom Saarland aus keine unmittelbare Hilfestellung zur Flucht aus der Ukraine geleistet werden. Unmittelbar nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge im Saarland erhalten die Menschen aber zentrale und dezentrale Hilfe durch das Land und die Kommunen sowie durch Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe.

Welche Einreisebeschränkungen gelten wegen Corona?

Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten unter anderem Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden unter anderem freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten.

Alle Informationen auf einen Blick

Die saarländische Landesregierung hat ein Sonderportal im Internet eingerichtet mit allen Informationen rund um das Thema Ukraine, unter www.ukraine.saarland.de

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