Regierungserklärung im Landtag Hans: Saar-Kliniken erstmals in der Pandemie „kurz vor Überlastung“

Saarbrücken · Zum wiederholten Mal hat der Ministerpräsident am Mittwoch im Landtag eine Regierungserklärung abgegeben. Dabei erklärte er, die Krankenhäuser hätten die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht.

Tobias Hans: Kliniken im Saarland zum ersten Mal „kurz vor Überlastung“
Foto: BeckerBredel

Ministerpräsident Tobias Hans hat die seit heute noch einmal verschärften Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zum Schutz vor Corona-Infektionen verteidigt. In einer Regierungserklärung vor den Abgeordneten des saarländischen Landtags sagte der CDU-Politiker am Mittwoch, die bisherigen Anstrengungen hätten nicht gereicht, die Lage habe sich leider deutlich verschärft. „Wir müssen jetzt auf die Bremse treten“, so Hans.

„Wenn wir verhindern wollen, dass zu viele Menschen sterben, wenn wir verhindern wollen, dass unsere Ärztinnen und Ärzte, unsere Pflegekräfte vor der Entscheidung stehen, wen sie jetzt noch behandeln können und wen nicht, dann müssen wir jetzt handeln“, sagte Hans.

Das Gesundheitssystem stehe „zum ersten Mal während dieser Pandemie ernsthaft kurz vor der Überlastung“, das müsse man ganz offen sagen. Es gebe bereits Einrichtungen, die keine Patienten mehr aufnähmen, Intensivbetten würden für Covid-19-Patienten vorgehalten, Operationen aufgeschobenen.

Das Problem sind aus Hans‘ Sicht dabei weniger fehlende Intensivbetten – es gibt im Saarland noch etwa 60 freie Intensivbetten plus eine Reserve von über 200 – als vielmehr das fehlende Personal, das diese Intensivplätze betreut. „Hier gibt es bereits erhebliche Engpässe. Die Grenze des Zumutbaren, des Machbaren ist bei vielen Pflegekräften bereits überschritten“, sagte er. Allein schon den Pflegekräften zuliebe müssten nun harte Maßnahmen zur Pandemibekämpfung vorgenommen werden.

Hans reagierte auch auf Kritik, dass der harte Lockdown hätte früher kommen müssen: „So einfach ist es nun einmal zum Glück nicht in einem Rechtsstaat. Im Unterschied zu autoritären Staaten dürfen und wollen wir nicht präventiv Grundrechte einschränken.“ In einem demokratischen Rechtsstaat müssten solche Einschränkungen zeitlich befristet sein und auf Basis der gegebenen und nicht der möglicherweise zu erwartenden Faktenlage erfolgen. Eine Verschärfung sei erst dann möglich, wenn die erhoffte Wirkung der milderen Maßnahmen nicht erzielten werde.

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