Tarifvertrag steht Einigung: So viel bekommen Beamte und Richter im Saarland jetzt mehr

Saarbrücken · Die Tarifparteien haben sich geeinigt. Damit übernimmt das Saarland den bereits auf Länderebene verabschiedeten Vertrag und setzt ihn für Beamte ebenfalls um. Das meldet Regierungssprecher Alexander Zeyer aus der Saarbrücker Staatskanzlei. Doch was bedeutet das konkret?

 Mehr Geld für Beamte und Richter im Saarland: Der Tarifvertrag steht.

Mehr Geld für Beamte und Richter im Saarland: Der Tarifvertrag steht.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Bereits Ende November haben sich Gewerkschafter und Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf mehr Geld für Angestellte und Auszubildende sowie auf eine Corona-Sonderzahlung geeinigt. Jetzt soll dieser Abschluss für Beamte und Richter im Saarland übernommen werden.

Die Landesregierung und Gewerkschaften waren sich am Donnerstag, 16. Dezember, einig, die Besoldung entsprechend anzupassen. Nach Angaben des Regierungssprechers Alexander Zeyer komme das Saarland damit seiner Zusage von 2019 nach, den Tarifabschluss der Länder auch für Beamte zu übernehmen – und zwar ohne eine lange Frist verstreichen zu lassen.

Konkret bedeutet dies: Der Abschluss im öffentlichen Dienst mit 2,8 Prozent mehr Geld sowie die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro gelten nun auch für den Beamtensektor. Der Tarif im öffentlichen Dienst hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er umfasst Beschäftigte unter anderem in Landesbehörden, an Schulen, bei der Berufsfeuerwehr und an der Uni-Klinik. 16 000 Beamte, Richter und Beamtenanwärter sollen laut Regierungsangaben davon profitieren.

Trotz der finanziell angespannten Lage des Landes sei es ein gutes Signal der Wertschätzung, den Tarifvertrag der Länder für Beamte eins zu eins umzusetzen, sagte nach Pressemitteilung Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Und auch seine Stellvertreterin, Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) begrüßte diesen Schritt, nachdem über Jahre die Beamten den Sparkurs mitgetragen hätten.

Noch steht zumindest ein Teil dieser Entscheidung unter Vorbehalt. Denn der saarländische Landtag muss dazu noch einen Beschluss fassen. Dabei geht es um die Einkommenssteuer. Bislang sind Corona-Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst steuerfrei. Das gilt noch bis 31. März kommenden Jahres. Damit dies auch auf die Sonderzahlungen für Beamte und Richter zutrifft, bedarf es eines neuen Gesetzes. Damit die Begünstigten aber nicht so lange auf eine entsprechende Auszahlung warten müssen, könnte der Ministerrat eine entsprechende Regelung fassen, sollte dies nötig sein.

Ungeachtet dessen soll es im Januar ein weiteres Spitzengespräch beider Seiten geben. Dabei gehe es unter anderem um Zulagen, kündigt Zeyer an.

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