Mögliche Wiederholung der Listenaufstellung Parteigericht soll schnell über Landesliste der Saar-Grünen entscheiden

Saarbrücken · Die Grünen im Saarland halten vorerst an ihrer Landesliste für die Bundestagswahl fest. Doch ein Parteigericht soll die Spitzenkandidatur des umstrittenen Hubert Ulrich überprüfen. Im Juli könnte es zu einer Wiederholung der Listenaufstellung kommen.

Streit um Hubert Ulrich: Gericht soll über Landesliste der Grünen entscheiden
Foto: BeckerBredel

Grünen-Landeschefin Barbara Meyer-Gluche warnte am Montag davor, dass ihre Partei im Saarland bei den Parlamentswahlen am 26. September ohne Liste dastehen könnte. „Dieser politische Schaden wäre immens“, sagte Meyer-Gluche in Saarbrücken. Ulrich war am vorvergangenen Sonntag auf dem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit auf den ersten Platz der Landesliste gewählt worden. Seitdem wird erbittert um die Frage gestritten, ob dabei gegen das Frauenstatut der Grünen verstoßen wurde.

Meyer-Gluche räumte ein, „dass der Geist des Frauenstatuts nicht eingehalten“ worden sei. Sie erklärte jedoch, es habe „keinen offensichtlichen Verstoß“ gegen die parteiinterne Regelung gegeben, die Frauen auf Wahllisten den ersten Rang sichern soll. Das ist nach ihren Angaben das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung durch einen Anwalt aus Speyer. Mittlerweile konzentrieren sich die Zweifel an der Listenaufstellung darauf, dass Delegierte der Grünen Jugend und der Grünen Senioren mitgewählt haben sollen – ohne stimmberechtigt gewesen zu sein. Man laufe Gefahr, dass der Landeswahlleiter die Liste kippe, sagte Meyer-Gluche.

Deshalb bereitet der Landesvorstand jetzt einen erneuten Parteitag vor. Für den 17. Juli haben sich die Saar-Grünen bereits eine Halle gesichert, laut Meyer-Gluche handelt es sich bei dem Datum um den „letztmöglichen Termin“. Zwei Tage später muss die Liste beim Landeswahlleiter eingereicht sein. Doch stellte die Grünen-Chefin klar, dass die Parteiführung die Landesliste nicht zurückziehen könne. „Wir brauchen jetzt schnell eine gerichtliche Entscheidung, damit wir zu einer neuen Versammlung einladen können“, erklärte sie. Deshalb habe der Vorstand in der Nacht auf Montag beschlossen, das Landesschiedsgericht der Grünen anzurufen. Doch die Ulrich-Gegner kamen der Parteiführung zuvor.

Am Montag beantragten zehn Ortsverbände und zwei Kreisverbände der Saar-Grünen beim Parteigericht, die Landesliste für ungültig zu erklären – oder zumindest Ulrich vom ersten Platz zu streichen. Auch aus ihrer Sicht liegt ein „erheblicher Wahlfehler“ vor, weil auch Mitglieder der Jugendorganisation beim Parteitag abgestimmt haben sollen. Das soll durch eidesstattliche Versicherungen auch belegt sein. Daneben werden in der Anfechtung der Listenaufstellung noch weitere Gründe genannt. Meyer-Gluche sagte, dass ein vom Landesvorstand beauftragter Rechtsanwalt die interne Überprüfung der Wahlliste beschleunigen soll. Eine Entscheidung werde „bis spätestens Anfang nächster Woche“ benötigt, um alle Termine einhalten zu können.

Meyer-Gluche steht derzeit alleine an der Spitze der Landespartei, nachdem ihr Ko-Vorsitzender Ralph Rouget nur fünf Tage nach seiner Wahl zurückgetreten war. Die Bürgermeisterin der Stadt Saarbrücken, der Ambitionen für die Landtagswahl 2022 nachgesagt werden, befindet sich in ihrem Parteiamt in der Zwickmühle. Einerseits kennt sie die Mehrheitsverhältnisse innerhalb ihres Landesverbandes, der durch Ulrich dominiert wird. Andererseits übte zuletzt auch die Bundespartei erheblichen Druck aus, die Landesliste genau zu überprüfen – und eventuell einen zweiten Parteitag abzuhalten. Dazu hätte es keiner Aufforderung seitens des Bundesverbandes bedurft, stellte Meyer-Gluche am Montag klar. Einen Rücktritt des dezimierten Landesvorstandes schloss sie aus, sie betonte die „politische Verantwortung“ der Führung. „Wir müssen handlungsfähig sein als Landesvorstand“, betonte sie.

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