Einschätzung eines Staatsrechtlers Jurist mahnt: Corona-Schulden des Saarlands könnten verfassungswidrig sein

Interview | Saarbrücken · Das Saarland hat in der Corona-Krise Schulden gemacht. Der Staatsrechtler der Saar-Uni, Professor Christoph Gröpl, hegt Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Hessen hat es ganz ähnlich gemacht – und da ist die Landesregierung vor Gericht jetzt gescheitert.

 Das Saarland darf bis 2022 zwei Milliarden Euro neue Schulden machen.

Das Saarland darf bis 2022 zwei Milliarden Euro neue Schulden machen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat am Mittwoch ein Urteil gegen die hessische Landesregierung gefällt. Ihre Finanzpolitik während Corona ist in Teilen verfassungswidrig. Die Oppositionsfraktionen der SPD und der FDP hatten einen Normenkontrollantrag gestellt – Prozessbevollmächtigter der Opposition ist Staatsrechtler Professor Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes.