Parlamentsrechte Staatsrechtler aus dem Saarland zerpflückt Corona-Gesetzentwurf

Saarbrücken · Der Saar-Landtag plant ein Gesetz, um sich mehr Einfluss bei den Corona-Maßnahmen zu sichern. Doch ein Sachverständiger riet im Parlament jetzt dringend von dem Entwurf ab.

 Mit einem neuen Gesetz soll der Landtag in der Corona-Pandemie stärker beteiligt werden. Doch anstatt Maßnahmen selbst zu beschließen, macht er der Landesregierung lediglich Vorgaben für Rechtsverordnungen. 

Mit einem neuen Gesetz soll der Landtag in der Corona-Pandemie stärker beteiligt werden. Doch anstatt Maßnahmen selbst zu beschließen, macht er der Landesregierung lediglich Vorgaben für Rechtsverordnungen. 

Foto: Thomas Reinhardt

Christoph Gröpl entschied sich, nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen. Als der Staatsrechtler der Universität des Saarlandes am Dienstag vor dem Justizausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf für die Beteiligung des Landtags an den Corona-Maßnahmen angehört wurde, lobte er zunächst in professoraler Höflichkeit: Er wolle die Abgeordneten „herzlich beglückwünschen“, es sei „sehr mutig und sehr weitsichtig“, das Thema aufzugreifen, der Entwurf enthalte „sehr viele gute Ideen“. Je länger die Anhörung dauerte, desto klarer wurde, was Gröpl von dem Machwerk aller vier Fraktionen hält: herzlich wenig.