Corona-Fall nach Mannschaftssport in Saarbrücken Warum Sport im Verein verboten, in der Schule aber erlaubt ist

Saarbrücken · Sport im Verein ist im Teil-Lockdown verboten, in der Schule bleibt er aber erlaubt. Wie ein Fall am Berufsbildungszentrum Halberg-Brebach zeigt, macht das Bildungsministerium dabei die Kontaktnachverfolgung zum Gradmesser.

  Am Berufsbildungszentrum Halberg-Brebach fragten sich Schüler nach einem Corona-Infektionsfall, warum Mannschaftssport für Vereine verboten, in der Schule aber erlaubt ist.

Am Berufsbildungszentrum Halberg-Brebach fragten sich Schüler nach einem Corona-Infektionsfall, warum Mannschaftssport für Vereine verboten, in der Schule aber erlaubt ist.

Foto: BeckerBredel

Eine Reihe von Schülerinnen und Schülern des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums (KBBZ) Halberg-Brebach wurden am vorigen Mittwoch nach Hause geschickt, nachdem es in einer der Klassen einen positiven Corona-Fall bei einer Schülerin gegeben hatte. Dies wurde damit begründet, dass es möglicherweise direkten Kontakt mit der infizierten Person gegeben habe. Den Schülern war klar, dass es sich dabei nicht bloß um das Nebeneinandersitzen im Klassenraum ging – schließlich hatten sie am Freitag zuvor im Sportunterricht Völkerball gespielt.