Mit drei neuen Gesetzen SPD-Regierung will Windkraft im Saarland massiv ausbauen
Saarbrücken · Mit drei neuen Gesetzen will die saarländische Landesregierung den Ausbau der Windkraft voranbringen. Am Dienstag wurden das Gesetzespaket vorgestellt. Was geplant ist.
Saar-Wirtschaftsminister Jürgen Barke und Umweltministerin Petra Berg (beide SPD) haben am Dienstag drei Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen der Ausbau der Windkraft im Saarland vorangetrieben werden soll. „Wir sind uns einig: Es muss etwas passieren beim Ausbau erneuerbarer Energien“, sagte Barke vor Journalisten. Es sei das Ziel, das Saarland in den kommenden Jahrzehnten klimaneutral zu machen. Der Ausbau der Windkraft solle im Saarland nun ökologisch, ökonomisch als auch sozialverträglich ausgestaltet werden.
Zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft
Erreicht werden soll das durch ein neues „Saarländisches Flächenzielgesetz“. Bis 2030 sollen zwei Prozent der Landesfläche für die Produktion von Windenergie zur Verfügung gestellt werden. Auf welchen Flächen genau, das sollen die Kommunen vor Ort selbst entscheiden.
Alle Kommunen sollen sich am Windkraftausbau beteiligen, jedoch nicht jede Stadt oder Gemeinde im selben Maße. „Es gibt Kommunen mit wenig bis gar keinem Potenzial und Kommunen mit sehr viel Potenzial. Jeder soll beitragen, was er kann“, so Barke.
Betreiber sollen Abgabe an Kommunen zahlen müssen
Mit finanziellen Anreizen will die Landesregierung die Akzeptanz von Windkraft und Photovoltaik (PV) bei den Menschen vor Ort steigern. Das geplante „Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz“ sieht vor, dass Betreiber von Windkraftwerken und PV-Freiflächenanlagen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Abgaben an die betreffende Kommune zu zahlen. Und zwar 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde.
Bei einer üblichen Windkraftanlage mit sechs Megawatt Leistung wären das laut Barke rund 24 000 Euro im Jahr. Diese Einnahmen kann die Kommune dann für Gemeinwohlprojekte, zum Beispiel für Kitas, Schulen oder Vereine, nutzen, so der Wirtschaftsminister.
Mehr Windräder im Wald
Geändert werden soll das „Landeswaldgesetz“. „Wir wollen unseren Wald vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen. Das bedeutet den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und dabei auch den Wald mit in den Blick zu nehmen“, so Umweltministerin Petra Berg. Sprich: künftig sollen auch auf Waldflächen ohne hohen Schutzstatus Windkraftanlagen gebaut werden können.
Gestrichen wird im Gesetz dafür der Schutzbegriff „Historisch alter Wald“, der 2017 zur Zeit der großen Koalition auf Drängen der CDU ins Gesetz aufgenommen wurde. Ersetzt wird „Historisch alter Wald“ laut Berg durch fünf differenziertere Schutzkriterien. „In Summe werden rund 85 000 Hektar Wald, rund 88 Prozent der Waldfläche, nicht in Anspruch genommen dürfen“, so die Umweltministerin.
Die drei Gesetzesentwürfe sollen zu Beginn des kommenden Jahres dem Saar-Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden.