Coronakrise Sondersitzung des Saar-Landtags wegen Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Saarbrücken · Die Linksfraktion hat die Sitzung beantragt. Sie hält den Umgang der Landesregierung mit dem Parlament für verfassungswidrig. Die SPD-Fraktion prescht nun mit einem eigenen Gesetzentwurf vor, um die Rechte des Landtags zu stärken.

 Das Gebäude des Landtag des Saarlandes in Saarbrücken.

Das Gebäude des Landtag des Saarlandes in Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Landtag des Saarlandes wird in der kommenden Woche in einer Sondersitzung über die Verlängerung des Teil-Lockdowns diskutieren. Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) wird die Sitzung einberufen, nachdem die Linksfraktion dies beantragt und die Koalition Zustimmung signalisiert hat.

Fraktionschef Oskar Lafontaine bemängelte, dass die Entscheidung der Landesregierung, den Landtag mit den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten nicht vor dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung zu befassen, eine Missachtung des Parlaments und verfassungswidrig sei. „Wir bleiben dabei: Wenn es um Einschränkungen der Grundrechte geht, sollte der saarländische Landtag beteiligt werden“, sagte Lafontaine.

Die SPD-Fraktion im Landtag prescht in der Diskussion über eine stärkere Beteiligung des Landtags an Corona-Maßnahmen der Landesregierung jetzt mit einem eigenen Gesetzentwurf vor. Der bisherige, von allen vier Fraktion (CDU, SPD, Linke, AfD) eingebrachte Gesetzentwurf ist durch ein neues Bundesgesetz obsolet geworden (die SZ berichtete).

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der unserer Zeitung vorliegt, sieht vor, dass die Landesregierung weiter Rechtsverordnung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen kann, diese aber vom Landtag stärker kontrolliert werden. So sollen Rechtsverordnungen sowie deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung „unverzüglich“, spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung, dem Landtag zugeleitet werden müssen. Auf diese Weise soll noch vor der Verkündung der Rechtsverordnung eine Debatte im Landtag möglich sein. Hierfür soll der Landtag auch einen Sonderausschuss einrichten können, deren Beratungen öffentlich sein und online übertragen werden sollen.

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