Schulen und Kitas wegen Corona geschlossen Wer die Notbetreuung im Saarland ab Montag nutzen kann

Saarbrücken · Nach der Schließung von Schulen und Kitas richtet das Saarland ab Montag eine „begrenzte Notbetreuung“ ein. Sie richtet sich an Eltern, „deren berufliche Tätigkeit für die Daseinsvorsorge unverzichtbar ist“, und berufstätige Alleinerziehende. Aber auch andere Eltern sollen in begründeten Fällen zum Zuge kommen.

So funktioniert die Notbetreuung in der Corona-Krise im Saarland
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wer bereits am Montag (16. März) einen „dringenden Notbetreuungsbedarf“ habe, soll sich am Morgen zunächst per Telefon an seine Schule oder Kita wenden, teilte das Bildungsministerium am Samstagabend mit. Die Träger sollen an dem Tag den konkreten Bedarf an ihrem Standort ermitteln.

Das Bildungsministerium hat mit dem Landesjugendamt und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden genaue Regelungen für die Notbetreuung erarbeitet. Demnach müssen alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen eine Notbetreuung anhand der Vorgaben sicherstellen. Ausgenommen sind Einrichtungen, die nach Corona-Fällen derzeit geschlossen sind. „Jedes Kind soll grundsätzlich an dem Standort seiner jeweils zuständigen Kita oder Schule betreut werden“, heißt es in den Richtlinien.

Beschränkt ist die Notbetreuung auf Kinder bis zu 12 Jahren. An jedem Standort sollen nicht mehr als 15 Kinder untergebracht werden – aufgeteilt in Gruppen mit maximal fünf Kindern. In den Schulen reichen die Betreuungszeiten von 8 bis 16 Uhr, um die Schüler kümmern sich Lehrkräfte und das pädagogische Personal der Ganztagsschulen. Doch laut Ministerium findet „ausdrücklich kein Unterricht“ statt. In den Kitas entscheiden die Träger über die Öffnungszeiten.

Für wen ist die Notbetreuung gedacht? In den Regelungen werden hauptberufliche Feuerwehrleute, Polizisten, Mitarbeiter des Strafvollzugsdienstes und der Rettungsdienste, außerdem die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen inklusive der Apotheken sowie von ambulanten und stationären Pflegediensten genannt. Außerdem gilt das Betreuungsangebot für diejenigen Eltern, die Lebensmittel herstellen und andere damit versorgen oder kritische Infrastruktur wie die Stromversorgung sichern. Aber auch diese Berufsgruppen können ihre Kinder nur in Betreuung geben, wenn sie ansonsten keine Optionen haben.

Daneben sollen berufstätige Alleinerziehende und solche Erziehungsberechtigte zum Zuge kommen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. „Hier muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein und kann nur nach den freien Platzkapazitäten erfolgen“, heißt es in den Richtlinien.

„Meine dringende Bitte an alle Eltern und Erziehungsberechtigte ist, vorrangig eine häusliche beziehungsweise selbst organisierte Betreuung der Kinder in kleinen Gruppen sicherzustellen“, sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). Genauso gefordert seien jetzt alle Arbeitgeber, erklärte die Sozialdemokratin. „Ich appelliere an Sie, gemeinsam mit Ihren Beschäftigten kulante und flexible Lösungen – auch in den Betrieben – zu organisieren.“ Man befinde sich in einer Ausnahmesituation.

Die Bildungsministerin hatte bereits am Freitag von einer „begrenzten Notbetreuung“ gesprochen. Die Landesregierung wollte vermeiden, dass Kinder nicht zur Schule oder in die Kita gehen, dann aber in der Betreuung wieder zusammenkommen. „Klar ist, dass wir für die Eindämmung der Epidemie ungünstige Konstellationen – also vor allem größere Menschenansammlungen – vermeiden müssen und die besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden“, hatte Streichert-Clivot die Zielrichtung vorgegeben.

Da auch andere Bundesländer eine Notbetreuung planen, ist eine deutschlandweite Debatte entbrannt, überall wird nach Lösungen gesucht. In Berlin findet die Betreuung ähnlich wie im Saarland in der regulären Einrichtung statt, sie ist allerdings ausschließlich Eltern vorbehalten, die „in systemrelevanten Berufen“ arbeiten und keine Betreuungsmöglichkeit haben.

Damit folgte die zuständige Senatsverwaltung den Vorschlägen des Chefvirologen der Berliner Charité, Christian Drosten, der als Experte auch die Bundesregierung berät. Drosten hatte sich dagegen ausgesprochen, die „Kinder von kritischen Berufsgruppen“ in der Notbetreuung in neuen Gruppen zusammenzufassen. „Hierdurch entstehen neue primäre und sekundäre Kontaktnetzwerke (Eltern)“, hatte der Virologe auf Twitter argumentiert. „Die Infektion wird dadurch befeuert.“ Stattdessen regte Drosten an, bestehende Gruppen auszudünnen und durch ihre bisherigen Lehrer und Erzieher betreuen zu lassen – so wie im Nachbarland Österreich. Die Lösung im deutschen Nachbarland bezeichnete Drosten als „sehr sinnvoll“.

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