Saar-Ministerium äußert sich Schulstart: Droht Eltern bei Corona-Quarantäne ihrer Kinder nach dem Urlaub ein Bußgeld?

Saarbrücken · Ferien in einem Hochrisikogebiet und danach kein Präsenzunterricht aufgrund von Quarantäne – verstößt das gegen die Schulpflicht? Das müssen Familien im Saarland beachten.

 Eine Schülerin wartet an der Gemeinschaftsschule Bellevue in Saarbrücken auf den Schulbus und trägt für die Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz, wie es die Corona-Hygieneregeln vorschreiben.

Eine Schülerin wartet an der Gemeinschaftsschule Bellevue in Saarbrücken auf den Schulbus und trägt für die Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz, wie es die Corona-Hygieneregeln vorschreiben.

Foto: BeckerBredel

Das vergangene Schuljahr – es war anstrengend, für Schüler wie für Eltern. Familien kamen zwischen Homeschooling und Homeoffice an ihre Grenzen. Die Sommerferien scheinen dringender als sonst nötig, um durchzuatmen. Auf den Sommerurlaub wollen nur wenige verzichten. Raus aus dem Saarland, raus aus Deutschland. Trotz angespannter Corona-Lage vielleicht sogar in ein Hochrisikogebiet. Beliebte Reiseziele wie Südfrankreich, die Türkei, Spanien und Teile von Portugal stuft das Robert Koch-Institut als solche Gebiete ein. Das bedeutet, vor der Einreise nach Deutschland muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Corona-Infektion besteht. Außerdem müssen die, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, für zehn Tage in Quarantäne, wobei die Isolation durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzt werden kann.