Saarland will Schulmitbestimmungsgesetz ändern Geplante Änderung des Schulgesetzes geht Eltern nicht weit genug

Saarbrücken · Kritik an fehlender Verankerung der Schulsozialarbeit und mangelnder Mitwirkungsmöglichkeiten der Vertretungsgremien.

Schulmitbestimmungsgesetz im Saarland
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

47 Jahre hat es schon auf dem Buckel. Das Schulmitbestimmungsgesetz im Saarland. Zeit, einige Änderungen vorzunehmen, weshalb der Saar-Landtag am Mittwoch eine Novellierung des Gesetzes auf den Weg gebracht hat (wir berichteten). Es sollen vor allem die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülern und Eltern verbessert werden. Zu den Delegierten der Gesamtkonferenz müsse künftig der gewählte Schüler- und Elternsprecher zählen. Zudem soll künftig das Recht auf Beteiligung an den Entscheidungsprozessen auch nicht erst in Klassenstufe fünf beginnen. Bereits in der Grundschule, ab Klassenstufe eins,  soll es einen Klassenrat geben, Schülersprecher sollen ab Klassenstufe drei gewählt werden. Auch in die Digitalisierung sollen die Schüler mehr einbezogen werden.