„Safe Abortion Day“ „Abtreibung muss legalisiert werden“

Saarbrücken · Tausende Menschen weltweit haben am Montag anlässlich des „Safe Abortion Day“ für ein Recht auf Zugang zu sicheren, legalen und kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen demonstriert. Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sind Abtreibungen mit Ausnahmen grundsätzlich verboten.

Safe Abortion Day Abtreibung im Saarland
Foto: dpa/Jörg Carstensen

In Saarbrücken lud die Beratungsstelle Pro Familia zur Diskussionsrunde mit Expertinnen ein. Kulturwissenschaftlerin Heike Mißler, Annette Peteranderl, Fachanwältin für Familienrecht, und die Geschäftsführerin der Pro Familia Ludwigshafen, Pia Hardt, wurden deutlich: Abtreibungen müssen nicht nur entkriminalisiert werden, sie müssen auch raus aus der „Tabuzone“.

Es sei schwer, eine öffentliche Debatte zu führen, losgelöst von eigenen Überzeugungen, sagte Heike Mißler. Konservative und liberale Lager stünden sich gegenüber, wobei konservativ und liberal hier nicht im parteipolitischen Sinne gemeint ist. Es gehe um die Frage nach dem moralischen Status des Fötus. Die Debatte würde oft verkürzt auf die Frage, wann ein Leben beginnt. Tatsächlich aber müsste man der Frage nachgehen, zu welchem Zeitpunkt ein Fötus zu einer moralischen Person wird, der derselbe Schutz, oder gar mehr Schutz zustehe, als der Frau, die ihn in sich trägt. Oftmals führten Diskussionen in eine Sackgasse, weil „Rechte des Fötus gegen die Rechte der Frau ausgespielt werden“, sagte Mißler. Also Abtreibungsgegner den moralischen Status des Fötus über den der Frau stellen. Die könne zu keiner Lösung führen. „Wenn wir uns nicht einigen können, dass ein Fötus Menschenrechte hat, so können wir uns hoffentlich darauf einigen, dass Frauen Menschenrechte haben sollten", sagte Mißler.

Seit mehr als 30 Jahren ist Pia Hardt in der Beratung von Schwangeren tätig. Ihre Erfahrungen: „Einen moralischen Fingerzeig von außen brauchen die Frauen nicht.“ Sie stellten sich durchaus selbst diese Fragen. Der gesellschaftliche Druck erschwere es den Schwangeren, selbstbestimmt zu entscheiden. Auch den Beratungszwang sieht Hardt kritisch. 80 Prozent der Frauen seien „klar in ihrer Entscheidung, da ändert auch eine Beratung nichts“. Bevor eine Frau abtreiben darf, muss sie eine Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle in Anspruch genommen und eine Beratungsbescheinigung erhalten haben. Der Abbruch bleibt zwar rechtswidrig, die Frau macht sich dann aber nicht strafbar.

Über die genaue Rechtslage informierte Juristin Annette Peteranderl. Ihre Kritik: Die Beratung soll zwar ergebnisoffen sein, die Formulierung im Gesetz legt aber das Ziel nahe, dass die Frauen die Schwangerschaft fortführen sollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort