Beschluss des Ministerrats Saarland will Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen zur Pflicht machen

Saarbrücken · Das Saarland werde damit zum ersten Bundesland, das seine öffentlichen Aufträge nicht nur an Mindestlöhne sondern an die besseren Tariflöhne bindet, betonte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger.

Saarland will Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen zur Pflicht machen
Foto: BeckerBredel

Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag das „Fairer-Lohn-Gesetz“ beschlossen. Es soll nun in die externe Beratung gehen, im Sommer dem Landtag vorgelegt werden und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Wer einen Auftrag der öffentlichen Hand - etwa von Land, Stadt, Kommune oder auch öffentlichem Unternehmen - bekommt, muss dann Tariflohn zahlen und wesentliche Bedingungen des Tarifvertrages einhalten. Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger (SPD) sprach von einem „Meilenstein für einen fairen Arbeitsmarkt“.

Das Saarland könne damit wie schon mit dem aktuellen Saarländischen Tariftreue-Gesetz „seiner Rolle als erneuter Pionier für faire Löhne“ gerecht werden. „Wir werden damit bundesweit das erste Bundesland sein, das seine öffentlichen Aufträge dann eben nicht nur an den Mindestlohn bindet sondern an die weitaus besseren Tariflöhne“, betonte Rehlinger. Einem ausgebildeten Maurer etwa stehe dann statt Branchen-Mindestlohn von 15,70 Euro nach Tarifvertrag 21,16 Euro brutto zu - und damit 900 Euro mehr im Monat.

Darüber hinaus gelten durch das neue Gesetz auch bestimmte Standards bei Pausenregelungen, Urlaubszeiten oder Weihnachtsgeld. „Am besten ist, wenn man tarifgebunden ist“, bilanzierte Rehlinger. „Dann setzt man alle vorgeschriebenen Dinge um und spart sich den Mehraufwand.“

Die neuen Regelungen soll ab einer Auftragssumme von 25 000 Euro greifen. Das Hauptunternehmen hafte dabei auch für die von ihm beauftragten Firmen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern setze das Saarland auch eine Prüfbehörde ein, die die Auflagen stichprobenartig kontrolliere. Bei Verstößen könnten Sanktionen in Höhe von fünf Prozent des Auftragsvolumens verhängt werden.

Seit 2016 seien laut Ministerium bei Stichproben 66 Verstöße gegen das bisherige Saarländische Tariftreue-Gesetz festgestellt und entsprechende Sanktionsempfehlungen ausgesprochen worden. Wegen Mehrfachverstößen sei ein Unternehmen zudem für zwei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen worden.

(dpa)
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