Trotz geplanter Aufhebung der Impf-Reihenfolge ab 7. Juni Saarland will Priorisierte auch weiterhin bevorzugt impfen

Ab 7. Juni soll sich jeder, der dies möchte, für eine Corona-Impfung anmelden können. Menschen, die den Priorisierungsgruppen eins bis drei angehören, sollen im Saarland aber weiterhin bevorzugt einen Impf-Termin erhalten.

Saarland will Priorisierte  weiter bevorzugt impfen
Foto: dpa/Felix Kästle

Wer im Saarland einer der drei Priorisierungsgruppen für die Corona-Impfung angehört, soll auch künftig schneller einen Impftermin erhalten. Das machte Gesundheitsministein Monika Bachmann (CDU) am Donnerstag deutlich. „Für uns gilt, dass wir bei unserer Terminvergabe auf priorisierte Personen ein besonderes Augenmerk richten und diese weiterhin bevorzugt mit Impfterminen versorgen.“ sagte Bachmann und fügte hinzu: „Mit unserer Vorgehensweise berücksichtigen wir auch weiterhin die Vorgabe der Stiko, alle Personen priorisiert zu schützen, die den Schutz möchten und am dringendsten benötigen.“

Hintergrund ist die für den 7. Juni geplante Aufhebung der Impfpriorisierung, durch die sich künftig auch Menschen, die nicht den Priorisierungsgruppen angehören, für eine Impfung anmelden können. Bereits aufgehoben ist die Priorisierung für die Vakzine von Astrazeneca und Johnson & Johnson.

Bachmann reagierte mit ihrer Ankündigung offenbar auch ein Schreiben das Bundesgesundheitsministeriums vom Mittwoch, das den Ländern zur Vorbereitung des Bund-Länder-Impfgipfels am Donnerstag zugesandt wurde und das der SZ vorliegt. Darin heißt es wörtlich: „Auch nach der Aufhebung der Impfpriorisierung stellen die Länder sicher, dass etwaige Nachzügler aus den Priorisierungsgruppen möglichst kurzfristig ein Impfangebot erhalten können.“

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Saarland begrüßte die Entscheidung Bachmanns. „Es ist uns ein Anliegen, auch weiterhin diejenigen prioritär zu impfen, die den höchsten Schutzbedarf haben. Wir empfehlen weiterhin dieser Personengruppe Vorrang einzuräumen. Wir sind überzeugt, dass das ärztliche Ermessen auch nach Aufhebung der Priorisierung diesem Anspruch gerecht werden kann“, betonte KV-Vizechef Dr. Joachim Meiser.

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