Reform im Saarland Land bringt eigenes Grundsteuergesetz auf den Weg

Saarbrücken · In erster Lesung hat am Mittwoch der Landtag über einen Gesetzentwurf für eine Landesgrundsteuer beraten. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014, das die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.

Saarland will Landesgrundsteuergesetz einführen
Foto: dpa/Bernd Weissbrod

2019 hatte der Finanzausschuss des Bundestags eine Reform verabschiedet, aber den Bundesländern die Möglichkeit gelassen, eigene Regelungen zu treffen. Mit dem Gesetz würde das Saarland ab 2025 vom Bundesrecht abweichen. Demnach sollen unbewohnte Grundstücke und Gewerbegrundstücke anders besteuert werden als Wohngrundstücke. Denn nach Berechnungen des Saar-Finanzministeriums würden Wohngrundstücke derzeit benachteiligt, sagte Finanzminister Peter Strobel (CDU). Zum Stichtag 1. Januar 2022 sollen alle Grundstücke neu bewertet werden. „Die neuen Regelungen sollen die objektiven Werte der Grundstück ermitteln.“ Das könnte aber auch dazu führen, dass es Wertänderungen bei einzelnen Grundstücken geben kann. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke soll 0,34 Promille des Grundsteuerwertes betragen, bei gewerblichen Grundstücken und unbewohntem Boden soll der Satz bei 0,64 Promille liegen. Dadurch sollen Wohngrundstücke „zielgerichtet geringer belastet“ werden als im Bundesmodell. Durch die Bundesreform hätten die Kommunen allerdings auch die Möglichkeit, eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke einzuführen. Strobel appellierte an die Städte und Gemeinden bei den Hebesätzen „der Versuchung zu Steuererhöhungen“ zu widerstehen.

Der Gesetzentwurf wird nun mit Zustimmung der CDU, SPD und Linken im Finanzausschuss beraten.

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