Geplante Änderung des Saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz Eltern fordern mehr Mitspracherecht der Schulsozialarbeiter im Saarland

Saarbrücken · Bevor der Bildungsausschuss des Saar-Landtages am kommenden Donnerstag über die Novelle des saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz diskutiert, fordert die Landeselterninitiative für Bildung schon jetzt einige Korrekturen.

 Zwar sollen künftig mehr Schulsozialarbeiter in den saarländischen Schulen zum Einsatz kommen, mehr Mitsprache sollen sie aber nicht haben.

Zwar sollen künftig mehr Schulsozialarbeiter in den saarländischen Schulen zum Einsatz kommen, mehr Mitsprache sollen sie aber nicht haben.

Foto: picture alliance / dpa/Jan-Philipp Strobel

Durch die Änderung des Gesetzes sollen vor allem die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülern und Eltern verbessert werden. Zu den Delegierten der Gesamtkonferenz müsse künftig der gewählte Schüler- und Elternsprecher zählen. Zudem soll künftig das Recht auf Beteiligung an den Entscheidungsprozessen auch nicht erst in Klassenstufe fünf beginnen. Bereits in der Grundschule, ab Klassenstufe eins, soll es einen Klassenrat geben, Schülersprecher sollen ab Klassenstufe drei gewählt werden. Auch in die Digitalisierung sollen die Schüler mehr einbezogen werden.

Der Landtag hatte in seiner jüngsten Sitzung im Mai in erster Lesung die Novelle dem Bildungsausschuss zur weiteren Beratung übergeben – wobei ein Punkt innerhalb der großen Koalition strittig ist. Die SPD möchte den Schulsozialarbeitern mehr Mitbestimmung ermöglichen, die CDU will den Fokus mehr auf den „Kernauftrag der Schule, den Bildungsauftrag“ legen. Bislang konnte sich die CDU durchsetzen. Die Schulsozialarbeit findet sich in dem aktuellen Gesetzentwurf nicht wieder. Für die Landeselternintiative ist das „völlig unverständlich“, sagt deren Sprecher Bernhard Strube. Immerhin sei die Novelle „ansonsten als Meilenstein für mehr gelebte Demokratie an Schulen“ zu sehen. Die Landesregierung lasse aber viele Organisationen im Rahmen der vorangegangenen externen Anhörung außer acht. So hätten auch der Landkreistag und der Saarländische Städte- und Gemeindetag, die Arbeitskammer, der Deutscher Kinderschutzbund, die Landesschülervertretung, die Hauptpersonalräte Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Landesverband Saarland der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik eine Regelung zur Schulsozialarbeit für notwendig erachtet. Immerhin sei die Schulsozialarbeit „Regelleistung und Aufgabe“ der Schule geworden, nachdem sie im vergangenen Jahr an allgemein bildenden Schulen im Saarland neu aufgestellt wurde mit Blick auf eine gelichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, teilt die Initiative mit.

Eine weitere Forderung der Elterninitiative, die in der kommenden Anhörung berücksichtigt werden sollte: Dass eine Mitwirkung in der Schülervertretung im Zeugnis als „demokratisches Engagement gewürdigt wird“ und dass die seit den 70er Jahren in der Höhe unveränderte finanzielle Zuwendung für die Arbeit der Schülvertreter erhöht wird. Aktuell beträgt sie 15,3 Cent je Schüler und Schuljahr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Eine Frage der Ehre
Streit über NS-Vergangenheit des Ex-Präsidenten der Saar-Ärztekammer Eine Frage der Ehre