Sport nur noch zu zweit Saarland verschärft Ausgangsbeschränkung

Saarbrücken · Das Saarland hat in der Corona-Krise seine Ausgangsbeschränkung an die Empfehlungen des Bundes angepasst – und damit teilweise verschärft.

Saarland verschärft Ausgangsbeschränkung
Foto: dpa/Oliver Dietze

Sport ist im Freien jetzt nur noch mit einer weiteren Person möglich, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Bisher erlaubte die Allgemeinverfügung der Landesregierung, sich für „Sport und Bewegung in der frischen Luft“ mit bis zu fünf Personen zu treffen – solange die Abstandsregeln eingehalten werden. Menschen, mit denen man in einem Haushalt zusammenlebt, betrifft die Neuregelung nicht. Auch alleine bleibt Sport jederzeit möglich. Gültig ist die überarbeitete Verfügung ab Donnerstag.

„Die Landesregierung hat am heutigen Mittwoch die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung harmonisiert und damit an die Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, um für Klarheit zu sorgen“, erklärte Regierungssprecher Alexander Zeyer. Tatsächlich hatte das Festhalten des Saarlandes an seiner bisherigen Regelung teilweise für Irritationen gesorgt. Die Landesregierung hatte die Position vertreten, dass die eigene Regelung strenger sei.

Der Bund und die Länder hatten sich am Wochenende auf einheitliche Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangsbeschränkung wie im Saarland vereinbarte man jedoch nicht. Hier hatte die Landesregierung verfügt, dass man das eigene Haus nur noch mit „triftigen Gründen“ verlassen darf. Besuche bei Freunden und Bekannten seien auch weiterhin nicht gestattet, sagte Zeyer.

Dagegen wird die Bevölkerung in den „Leitlinien“ von Bund und Ländern nur angehalten, „die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Außerdem heißt es in dem Papier: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ Während das Saarland erlaubte, mit bis zu fünf Personen im Freien aktiv zu sein.

Neu ist im Saarland auch eine Regelung für Hotels, in denen Übernachtungen nur noch aus beruflichen oder „wichtigen persönlichen Gründen“ erlaubt sind. Zeyer nannte als Beispiel die Unbewohnbarkeit der eigenen vier Wände. „Dies dient der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durch Vermeidung von nicht notwendigen Reiseanlässen“, sagte der Regierungssprecher.

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