Corona-Pandemie Saarland verlängert Ausgangsbeschränkung

Saarbrücken · Statt bis Freitag sollen die Einschränkungen jetzt bis zum 20. April gelten. Die Regierung hält das für alternativlos. Aus dem Landtag kommt Kritik.

Zur Bekämpfung des Coronavirus bleiben die Ausgangsbeschränkungen im Saarland bis zum 20. April in Kraft. Das beschloss der Ministerrat am Montag. Die Vorgabe, die zum weitgehenden Verzicht auf Begegnungen anhält und das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei triftigen Gründen wie der Ausübung des Berufs, einem Arztbesuch oder einem Einkauf gestattet, wäre ansonsten an diesem Freitag, 3. April, ausgelaufen. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärte, die Lage bleibe trotz erster Erfolge aufgrund steigender Infektionszahlen sehr ernst. „Wenn wir die Maßnahmen zu früh lockern, riskieren wir einen Rückfall und würden damit sträflich aufs Spiel setzen, was wir an Zeit gewonnen haben. Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir am Ende von vorn.“ Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) warnte: „Ein vorschnelles Aufheben der getroffenen Maßnahmen wäre fahrlässig und könnte viele Menschenleben gefährden.“ Für die Zeit nach dem 20. April müsse das weitere Vorgehen bundesweit koordiniert werden.

Aus dem Landtag kommt erstmals grundsätzliche Kritik an den Ausgangsbeschränkungen. Der Linken-Innenpolitiker Dennis Lander erklärte, für die Maßnahme gebe es momentan keine Rechtsgrundlage. Die in 75 Jahren erkämpften Freiheitsrechte würden „präventiv und ohne das Parlament“ über Bord geworfen. „Wir müssen uns klarmachen, dass jetzt getroffene Entscheidungen auch in Zukunft bei der nächsten vielleicht nicht so schlimm verlaufenden Tiergrippe Einfluss haben“, erklärte Lander.

Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes sind indes eine Klage und ein Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Sie sind aber hinfällig, weil der Ministerrat alle Allgemeinverfügungen in eine neue Rechtsverordnung überführt hat. Diese müsste auf einem anderen juristischen Weg angegriffen werden.

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