Bund und Länder beschließen einheitliche Corona-Regeln Tobias Hans: „Niemand muss sich um seinen Impfstatus sorgen“

Update | Saarbrücken · Bund und Länder haben am Donnerstag über die künftigen Corona-Regeln beraten und bundeseinheitliche Einschränkungen beschlossen. Was die für das Saarland bedeuten.

Saarland: Tobias Hans – „Niemand muss sich um seinen Impfstatus sorgen“
Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in einer Schaltkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel und Olaf Scholz am Donnerstag bundeseinheitliche Einschränkungen zur Bekämpfung der vierten Welle der Corona-Pandemie beschlossen.

 Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärte im Anschluss an die Bund-Länder-Schalte: „Es war wichtig, dass wir zusammengekommen sind. Das Instrument der Ministerpräsidentenkonferenz ist und bleibt wichtig.“ Auch in einer Phase des Übergangs in der Bundesregierung werde dafür gesorgt, „dass es Stabilität in Deutschland gibt und wir der Krise mit Maßnahmen begegnen können“. Das föderale System funktioniere. „Wir haben heute eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die dazu beitragen sollen, flächendeckend die Pandemie einzudämmen. Die Mindeststandards sind vergleichbar mit denen, die wir im Saarland schon haben.“ Verschärfte Maßnahmen gelten hierzulande schon seit diesem Donnerstag.

2G, 2G-Plus, Masken- und Testpflicht

Zu den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels gehört eine bundesweite 2G-Regel im Einzelhandel. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Super- und Drogeriemärkte. Außerdem gilt die 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich im Inneren, ebenso in der Gastronomie – wo ergänzend auch 2G-Plus greifen kann wie bereits seit Donnerstag im Saarland. Beschlossen wurden auch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Auch die Clubs und Diskotheken werden geschlossen, „wie wir das schweren Herzen ja schon für das Saarland festgehalten haben“, sagte Hans. In den Schulen gilt in allen Klassen wieder eine Maskenpflicht. „Diese und die regelmäßigen Tests, die wir im Saarland schon haben, sollen auch bundesweit gelten“, erklärte der Ministerpräsident. „Nur dann sind im Übrigen Inzidenzen unter den Bundesländern auch vergleichbar. Infektionen fallen dort auf, wo mehr getestet wird.“

Begrenzung von überregionalen Großveranstaltungen

Die Begrenzung von überregionalen Großveranstaltungen sei ein „wichtiges Signal“, sagte Hans. Es gibt Obergrenzen, was die Teilnehmerzahl betrifft: In geschlossenen Räumen dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Auslastung genutzt werden, maximal aber 5000 Personen. Im Freien gilt ebenfalls die 30- bis 50-Prozent-Regel, maximal aber höchstens 15 000 Personen. Bei allen Veranstaltungen innen wie außen gelten eine Maskenpflicht und die 2G-Regel.

Einschränkungen bei privaten Feiern

Aber einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 350 in einem Landkreis gibt es Einschränkungen bei privaten Feiern: maximal 50 Personen im Innenbereich, 200 im Außenbereich.

Feuerwerk an Silvester ist verboten

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. „Es geht nicht darum, jemandem die Freude zu nehmen“, sondern darum, dass sich die Pflegekräfte und medizinischen Kräfte in den Kliniken an diesem Tag keine Sorgen um „Böller-Unfälle“ machen müssten.

Schub der Impfkampagne

Die bundesweite Impfkampagne soll einen Schub erhalten. Das „ehrgeizige Ziel“, so Hans, ist, bis Weihnachten deutschlandweit 30 Millionen Dosen zu verimpfen. Der Bund habe genügend Impfdosen zugesichert. „Das war eine klare Erwartungshaltung. Die Kontingentierung für Ärzte muss schnell aufgehoben werden. Wir Länder brauchen für unsere Impfzentren mehr Impfstoff.“

Größerer Personenkreis darf impfen

Andere Berufsgruppen sollen künftig impfen dürfen. Der Bundestag will „schnell den Weg freimachen, dass Zahnärzte, Tierärzte und Apotheken miteinbezogen werden können. Wir brauchen alle, damit möglichst viele Menschen Erst-, Zweit und Drittimpfung erhalten können“, erklärte Hans. Außerdem sollten Pflegefachkräfte impfen können.

Impfstatus muss anerkannt werden

Auf was sich die Länderchefs mit dem Bund ebenfalls geeinigt haben: Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfung ihre Gültigkeit verliere, daher sei das Boostern sehr wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern. Ministerpräsident Hans betonte: „Niemand, der zwei Impfungen hat und die dritte Impfung möglicherweise nicht schnell genug bekommt, muss sich im Moment Sorgen über seinen Impfstatus machen. Es wird dafür Sorge getragen, dass alle zuerst ein Impfangebot für die Auffrischimpfung bekommen haben, bevor der Impfstatus verfällt.“

Zuerst einrichtungsbezogene Impfpflicht

Angekündigt wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Der Bund muss dafür das Gesetz anpassen. Der Ethikrat werde, so Hans, eine allgemeine Impfpflicht beraten. „Das war mir wichtig, bevor das Parlament hier eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten herbeiführen kann.“

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