Saar-Landtag Streit um Fraktionsfinanzierung – AfD sieht sich benachteiligt und muss Mitarbeiter entlassen

Saarbrücken · Ist die neu geänderte Finanzierung der Fraktionen im Landtag gerecht? Die AfD bekommt weniger Geld als zuvor und sieht sich vom Landtag benachteiligt. Deshalb zieht sie vor den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

AfD-Fraktionschef Josef Dörr sieht seine Partei bei der Verteilung der Fraktionsgelder vom Landtag benachteiligt. Die AfD zieht deshalb vor den Verfassungsgerichtshof.

AfD-Fraktionschef Josef Dörr sieht seine Partei bei der Verteilung der Fraktionsgelder vom Landtag benachteiligt. Die AfD zieht deshalb vor den Verfassungsgerichtshof.

Foto: BeckerBredel

Als unfair und rechtlich höchst fragwürdig kritisiert Josef Dörr, Fraktionschef der AfD im Saar-Landtag, die geänderte Verteilung der Fraktionsgelder unter den drei Parlamentsparteien. Es geht im Kern um 6549 Euro im Monat, die die AfD-Fraktion im Vergleich zu den letzten Monaten seit der Landtagswahl 2022 in Zukunft weniger bekommen soll. „In unseren Augen ist das ungerecht und verstößt gegen Recht und Glauben“, so AfD-Mann Dörr. Seine Fraktion verklagt nun den Saar-Landtag wegen „gleichheitswidriger Benachteiligung“ vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.