Landespolitik Regelwerk für Hütte, Saartoto & Co.

Saarbrücken · Das Land hat Leitlinien für Unternehmen präsentiert, an denen es beteiligt ist. Das soll mehr Transparenz und Kontrolle bringen.

 Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte befindet sich zu 100 Prozent im Landesbesitz. Der Rechnungshof mahnte in der Kultureinrichtung das Einhalten von Regeln an, die nun auch in den Leitlinien für Landesbeteiligungen stehen.

Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte befindet sich zu 100 Prozent im Landesbesitz. Der Rechnungshof mahnte in der Kultureinrichtung das Einhalten von Regeln an, die nun auch in den Leitlinien für Landesbeteiligungen stehen.

Foto: Weltkulturerbe Völklinger Hütte/Oliver Dietze/Oliver Dietze

Ob Saartoto, der Flughafen Saarbrücken oder das Weltkulturerbe Völklinger Hütte: Das Land möchte Unternehmen, an denen es beteiligt ist, stärker regulieren. Dazu hat Finanz-Staatssekretär Ulli Meyer am Dienstag in der Staatskanzlei ein Regelwerk mit sperrigem Titel präsentiert: den „Public Corporate Governance Kodex des Saarlandes“, kurz: PCGK.

Dahinter verbergen sich 86 Absätze, verteilt auf elf Seiten. Sie lesen sich wie eine Wunschliste des Landes an Unternehmenslenker. Verbindlich etwas vorschreiben, das kann die Regierung den Firmen jedoch nicht. Das ginge über ihre Zuständigkeit hinaus. Staatssekretär Meyer spricht vom „Soft Law“, also Übereinkünften ohne die Macht des Gesetzes. „Wir können nur diejenigen, die in diesen Gesellschaften tätig sind, darauf hinweisen, dass sie auf die Geltung dieser Grundsätze hinwirken“, sagt der Jurist.

Dem Finanzministerium geht es um Transparenz, das Vermeiden von Interessenskonflikten und klare Vergütungsregeln. In Staatsunternehmen sollen Chefposten für maximal fünf Jahre vergeben werden, mit der Option auf Verlängerung. In der Geschäftsführung wünscht man sich ein „Vier-Augen-Prinzip“. Was die Vergütung angeht, ist in dem Papier von „angemessener Höhe“ die Rede, wobei die Landesregierung mitbestimmen soll. Meyer kündigt eine gesonderte „Gehalts-Handreichung“ an. Aufsichtsratsmandate will das Ministerium begrenzt sehen. Mehr als fünf Ämter in unterschiedlichen Gesellschaften sollen es nicht sein.

Grundsätzlich sagt Meyer über das Papier: „Wir definieren darin als Land Erwartungen an die Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder und geben ihnen gleichzeitig eine praktische Hilfestellung an die Hand.“ Zwar meint der Staatssekretär: „Wenn man das erläutern muss, klingt es etwas dröge.“ Doch das „Handbuch“, wie Meyer es nennt, erinnert an große Erzählungen des Landesrechnungshofes.

Tatsächlich endet der „Kodex“ mit einem Hinweis auf das in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Besserstellungsverbot. Wer von öffentlichen Zuwendungen lebt, soll seine Angestellten nicht besser bezahlen als der Staat. Genau das bemängelte der Rechnungshof vor Jahren bei seiner vielbeachteten Schelte der Völklinger Hütte. Das Gehalt des Generaldirektors Meinrad Grewenig übersteige die Amtsbezüge eines Landesministers und reiche an die Bezüge des Ministerpräsidenten heran, kritisierten die Kontrolleure. Auch der einer Staatskarosse würdige Dienstwagen des Kulturmanagers missfiel ihnen.

Solch romanhafte Ausschweifungen sollen dem Finanzministerium nicht als Inspiration für sein „Handbuch“ gedient haben. Insgesamt ist das Land an 42 Privatunternehmen beteiligt. Anwendung soll der „Kodex“ nur dort finden, wo der Staat die Mehrheit hat oder einen Anteil von mehr als 25 Prozent hält. Darunter fallen hundertprozentige Staatsunternehmen wie die SHS Strukturholding oder Saarland-Sporttoto, zu vier Siebteln in der Hand des Landes. Daneben richten sich die Leitlinien an Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, „empfohlen“ werden sie für gemeinnützige Einrichtungen wie die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz.

Finanz-Staatssekretär Ulli Meyer (CDU)

Finanz-Staatssekretär Ulli Meyer (CDU)

Foto: BeckerBredel

Das Ministerium möchte die Besonderheiten des Wirtschaftens unter staatlicher Beteiligung vermitteln. Als eine Kernfrage formuliert Staatssekretär Meyer: „Wie können wir als Staat sicherstellen, dass die Orientierung am Gemeinwohl in den Unternehmen weiterhin umgesetzt wird?“ Daher ist im „Kodex“ als ein „Grundprinzip“ festgeschrieben: „Die Strategie und die Geschäftspolitik der einzelnen Beteiligungsunternehmen sollen sich in die jeweiligen Ziele der Landesregierung einordnen.“ Durch eine Kooperation mit der Saar-Uni will man zugleich gewährleisten, dass der „Kodex“ sich weiterentwickelt.

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