„Lasten werden weit in die Zukunft verschoben“ Staatsrechtler der Saar-Uni hat verfassungsrechtliche Zweifel an Milliarden-Fonds

Saarbrücken · Der Saarbrücker Staatsrechtler Christoph Gröpl rät der Landesregierung vom geplanten Transformationsfonds ab. In mehreren Punkten hat er verfassungsrechtliche Bedenken.

Drei Milliarden Euro soll der Transformationsfonds des Saarlandes umfassen. Der Saarbrücker Staatsrechtler Christoph Gröpl rät der Landesregierung davon ab.

Drei Milliarden Euro soll der Transformationsfonds des Saarlandes umfassen. Der Saarbrücker Staatsrechtler Christoph Gröpl rät der Landesregierung davon ab.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Über den von der SPD-Alleinregierung geplanten Transformationsfonds für den Strukturwandel streiten sich die Gelehrten. Der Saarbrücker Staatsrechtler Professor Christoph Gröpl, Experte für öffentliches Finanzrecht, macht in einer ersten Bewertung des kreditfinanzierten Drei-Milliarden-Euro-Fonds starke verfassungsrechtliche Bedenken geltend. „Wenn ich gefragt würde, würde ich meiner Landesregierung empfehlen, den Transformationsfonds so, wie er jetzt aus den Medien erfahrbar ist, nicht umzusetzen“, sagte Gröpl der SZ.