Neue Regeln ab 4. März Saarland passt Corona-Verordnung an: Diese Lockerungen gelten ab morgen

Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat erneut die Corona-Regeln für das Saarland angepasst. Ab nächster Woche treten Änderungen in Kraft, die vor allem die Maskenpflicht, Clubs und 2G-Regeln betreffen.

Saarland passt Corona-Verordnung an: Diese Lockerungen gelten ab heute
Foto: dpa/Sophia Kembowski

Die neue Verordnung für das Saarland wurde vor dem Hintergrund der weitreichenden Lockerungen beschlossen, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar entschieden wurden. Folgende Änderungen an den aktuell geltenden Corona-Regeln im Saarland werden jetzt in Kraft treten:

Neue Corona-Regeln im Saarland ab dem 4. März:

  • Ab Freitag gilt die Maskenpflicht im Freien nur noch bei Veranstaltungen und damit nicht mehr bei jedem Kontakt, bei dem der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann
  • Die Maskenpflicht entfällt in Innenräumen und bei Veranstaltungen, wenn 2G-Plus eingehalten wird (Testnachweis darf bei Eintritt nicht älter als sechs Stunden sein)
  • Clubs und Diskotheken dürfen ab dem 4. März mit 2G-Plus-Regeln wieder öffnen
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern gilt die 2G-Regel
  • Alle zuvor auf 2G oder 2G-Plus beschränkten Bereiche dürfen wieder mit 3G-Regeln besucht werden (davon betroffen sind unter anderem Friseurläden, Schwimmbäder und Saunen, Teilnahme am Sportbetrieb/Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, öffentliche und private Veranstaltungen bis 2000 Besucher und außerschulische Bildungsveranstaltungen (zum Beispiel Fahrschulbetrieb, Fort- und Weiterbildungen)
  • In der Hotellerie beziehungsweise bei Busreisen muss der Testnachweis entweder alle 72 Stunden erbracht oder alternativ bei Anreise einmalig ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden
  • Die Auslastungsgrenze von Veranstaltungen werden außerdem erhöht: 60 Prozent im Innenbereich mit maximal 6000 Besuchern und 75 Prozent im Außenbereich mit maximal 25 000 Besuchern

Ab dem 5. März:

  • An Schulen entfällt die Maskenpflicht im Musik- und Sportunterricht
  • Schulfremde Personen dürfen das Schulareal wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten

Landtagswahl:

Bei der Landtagswahl gilt für die Wahlhandlung im Wahllokal, die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlbeobachtung laut der Landesregierung im gesamten Gebäude und dessen unmittelbarem Zugangsbereichs die Abstandsempfehlung und die Maskenpflicht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort