Einrichtungen gebündelt Landtag bringt Bildungscampus Saarland auf den Weg – Lehrerausbildung unter einem Dach
Saarbrücken · Alle Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Lehrern sowie weitere Institutionen sollen in einer Einrichtung gebündelt werden. Der Landtag stellt dafür nun die Weichen.
Der Bildungscampus, in dem das Saarland ab 1. September 2023 seine bisherigen Einrichtungen aus dem Bildungsbereich bündeln will, nimmt Gestalt an. Der Landtag brachte am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg, das die Besoldungsstruktur der neuen Einrichtung regelt. So ist vorgesehen, dass der Direktor oder die Direktorin des Bildungscampus nach Besoldungsgruppe B3 (Grundgehalt: 8469 Euro brutto) bezahlt wird – ähnlich wie die Chefs der saarländischen Landesämter.
Acht Einrichtungen künftig unter einem Dach
Der künftige Bildungscampus in der alten Saarbrücker Oberpostdirektion soll acht bisher selbständige Landeseinrichtungen und weitere Organisationseinheiten vereinen, unter anderem die Studienseminare, an denen die Referendare ausgebildet werden, das Landesinstitut für Pädagogik und Medien und die Landeszentrale für politische Bildung. Dort sind insgesamt 325 Menschen beschäftigt.
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Landesregierung erhofft sich Synergie-Effekte
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte, über die Idee eines Bildungscampus gebe es schon seit mehr als zehn Jahren. Dahinter stecke eine „groß angelegte Strategie der Zusammenarbeit“. Die SPD-Abgeordnete Julia Harenz sagte, mit dem Bildungscampus könnten Synergieeffekte freigesetzt werden.
Die CDU-Fraktion zeigt sich hier noch nicht restlos überzeugt und enthielt sich daher, wie die AfD-Fraktion, in erster Lesung. Man werde genau hinschauen, „dass nicht Wasserköpfe wachsen, während an Schulen Stellen fehlen“, sagte CDU-Fraktionsvize Jutta-Schmitt-Lang.
Besoldung an Gemeinschaftsschulen wird angepasst
Außerdem sieht der SPD-Gesetzentwurf vor, die Struktur der Leitungsstellen an Gemeinschaftsschulen derjenigen an Gymnasien anzunähern. Die Leiter von Gemeinschaftsschulen sollen künftig alle entweder nach A15 (Schulen bis zu 360 Schüler) oder A16 (über 360 Schüler) besoldet werden.
Streichert-Clivot betonte, Gemeinschaftsschulen, die alle unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft förderten, seien eine „gleichwertige Säule neben den Gymnasien“. AfD-Fraktionschef Josef Dörr sagte, er hoffe, dass die Gemeinschaftsschulen in Zukunft so gefördert werden, wie sie es verdient hätten.