„Einmalige Leistung“ Saar-Landtag vereinfacht 1000 Vorschriften – E-Mail soll für Behördengänge reichen

Saarbrücken · Viele Anträge oder Meldungen bei einer Behörde sind künftig per E-Mail möglich. Der Landtag hat eine umfassende Änderung von Vorschriften beschlossen. Was sich nun konkret ändert.

Saarland: Landtag ändert auf einen Schlag 1000 Vorschriften – „einmalige Leistung“
Foto: dpa/Patrick Pleul

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch fast 1000 Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen vereinfacht. Für den Kontakt zu Ämtern und Behörden des Landes und der Kommunen ist in diesen Fällen künftig keine Schriftform mehr nötig – es reicht eine einfache E-Mail oder manchmal sogar ein kurzes Telefonat. Geändert wurden 270 Gesetze und Verordnungen mit 992 Einzelregelungen.

Viele der Vereinfachungen betreffen Studentinnen und Studenten an saarländischen Hochschulen. Sie können eine ganze Reihe von Anträgen und Anmeldungen, die bisher schriftlich eingereicht werden mussten, nun per E-Mail vorlegen. Weitere Beispiele: Vereine können den Ausschank bei Dorf-, Vereins- oder Sportfesten nun per E-Mail oder mündlich bei ihrer Gemeinde anzeigen. Jagdpächter können ihre vierteljährlichen Abschussmeldungen elektronisch durchgeben, Gleiches gilt für Wild- und Jagdschäden. Die Gesetzesbereinigung ermöglicht zudem den Angelschein auf dem Smartphone. Auch für Beamte entfällt – etwa bei Beihilfe – in einigen Fällen die Schrifterfordernis.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte, die Zugänge der Bürger zur Verwaltung müssten „einfacher, barrierefreier und effizienter“ werden. Das sei das Ziel des Gesetzes. Den 300 Seiten umfassenden Gesetzentwurf bezeichnete er als „einmalige Leistung“.

Der Landtag beschloss die Bereinigung der 270 Gesetze und Verordnungen einstimmig. Alle Fraktionen lobten das Vorhaben. Die Opposition wies jedoch darauf hin, dass zur Digitalisierung auch die Infrastruktur vorhanden sein müsse, zum Beispiel ein flächendeckend schnelles Internet.

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