Einen Monat lang Verzicht üben Saarland kündigt Rechtsverordnung zu massiv verschärften Corona-Regeln an

Berlin/Saarbrücken · Das Saarland will für die massiv verschärften Corona-Regeln, die ab Montag gelten sollen, diesen Freitag eine Rechtsverordnung erlassen.

In Kinos müssen wegen strikter Hygieneregeln die Besucher bereits seit Monaten großen Abstand zueinander halten. Ab Montag sollen die Filmhäuser ganz geschlossen werden.

In Kinos müssen wegen strikter Hygieneregeln die Besucher bereits seit Monaten großen Abstand zueinander halten. Ab Montag sollen die Filmhäuser ganz geschlossen werden.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Jetzt harte Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können – das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am Montag in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen. Das Saarland will für die am Mittwoch zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelungen, die dem Shutdown vom Frühling schon recht nah kommen, schnell eine Rechtsgrundlage schaffen. Das kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) bereits kurz nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten am Mittwochabend in der Staatskanzlei an.

Wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag sagte, werde der Ministerrat am Freitag eine Rechtsverordnung beschließen, um die Regeln, die in ganz Deutschland einheitlich sein sollen, im Saarland umzusetzen. Sie soll am Montag in Kraft treten und sieht weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor. So dürfen Restaurants und Bars keine Gäste mehr bewirten, Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, private Kontakte eingeschränkt. Schulen und Kindergärten sollen allerdings offen bleiben

Ministerpräsident Hans kündigte für kommenden Dienstag eine Sondersitzung des saarländischen Landtags an, in der er eine Regierungserklärung „zur Corona-Lage und den damit verbundenen weiteren Maßnahmen“ abgeben will, wie die Staatskanzlei mitteilte. Hier die Regelungen im Einzelnen:

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind allerdings weiter Lieferdienste. Auch dürfen Restaurants Essen zum Mitnehmen anbieten. Kantinen dürfen weiterhin geöffnet bleiben.

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen und Hotels: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Dienstliche Übernachtungen bleiben erlaubt.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, hieß es. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder in der Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseursalons bleiben geöffnet.

Handel: Der Einzelhandel und der Großhandel bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. So ist pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde erlaubt.

Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Nach Angaben der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) laufen zurzeit Abstimmungen zwischen den Bundesländern innerhalb der Kultusministerkonferenz über zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die Schulen und Kitas in Deutschland auch bei weiter steigenden Corona-Infektionszahlen offenhalten zu können.

Arbeit: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

Firmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden. Regelmäßiges Testen von Bewohnern, Personal und Besuchern soll Corona-Ausbrüche auch ohne Besuchsverbote verhindern.

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