Mehr als 100-seitiges Schreiben der Anwälte eingegangen Zwei Notfallsanitäter klagen gegen Corona-Impfpflicht vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis
Saarlouis · Zwei Notfallsanitäter haben einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Saar-Verwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Mit welcher Begründung wollen die beiden die Umsetzung der Impfpflicht ab 16. März für sich stoppen?

Das Verwaltungsgericht in Saarlouis wird vor dem 16. März über den Eilantrag zweier Notfallsanitäter gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht entscheiden.
Foto: SeeberMit einem Eilantrag vor dem Saar-Verwaltungsgericht wollen zwei Notfallsanitäter erreichen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März nicht für sie greift. Sie begehren den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den entsprechenden Gesetzesparagraphen, pochen auf die Nichtgeltung der Impfpflicht für sie. Wie Verwaltungsgerichtssprecher Christoph Schmit der SZ nach dem Studium des mehr als 100-seitigen Schriftsatzes der Anwälte der Notfallsanitäter sagte, sehen diese in der Impfpflicht einen Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit. Weiterhin beklagten die Notfallsanitäter in der Impfpflicht für sie einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, falls es nach dem 16. März zu einem Beschäftigungsverbot komme. Zudem sehen sie demnach den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.