Es geht um die Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt Saar-Regierung ändert ihre Meinung – Klage gegen Mediengesetz hat sich dadurch wohl erübrigt

Saarbrücken · Bisher wird der Chef oder die Chefin der Landesmedienanstalt vom Landtag gewählt. Dagegen wandten sich 213 Abgeordnete des Bundestags und klagten wegen fehlender Staatsferne. Nun will die Saar-Regierung das Problem aus der Welt schaffen.

Die Landesmedienanstalt in Saarbrücken: Künftig soll ihre Spitze nicht mehr vom Landtag gewählt werden.

Foto: Daniel Kirch

Die Pläne der SPD-Landesregierung zur Überarbeitung des Saarländischen Mediengesetzes dürften dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe einige Arbeit ersparen. Denn werden die Pläne bald Realität, hätte sich die Aufsehen erregende Klage von 213 Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetz erledigt – konkret gegen die Vorschrift, dass der Direktor oder die Direktorin der Landesmedienanstalt (LMS) vom Landtag gewählt wird und damit dem unmittelbaren Einfluss der herrschenden Parteien unterliegt.