Wegen eines juristischen Fehlers Saarland setzt neuen Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren außer Kraft

Saarbrücken · Wegen rechtlicher Unsicherheiten gilt im Saarland wieder der alte Strafkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Monika Skolimowska

Das Saarland kehrt als erstes Bundesland zur alten Bußgeldordnung zurück. Julian Lange, Sprecher des saarländischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass sein Ministerium am Donnerstagmorgen eine entsprechende Ansage aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) in Berlin erhalten habe. „Das Bundesverkehrsministerium hat uns darüber informiert, dass der Bußgeldteil nicht rechtskräftig ist“, sagt Lange. Dies liege an einem formalen juristischen Fehler in der Nouvelle der Straßenverkehrsordnung. In einer Telefonkonferenz mit allen Landesverkehrsministern hatte Scheuer vorgetragen, dass das BMVI „durch einen fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage die Nichtigkeit der Fahrverbote in Artikel 3“ annehme.