Corona-Lockdown Land muss Entschädigungen zahlen

Saarbrücken · Das Saarland hat bisher mehr als 1000 Personen, die während des Corona-Lockdowns im Frühjahr ihren Beruf nicht mehr ausüben durften oder in Quarantäne mussten, für den entgangenen Verdienst entschädigen müssen.

Bis zum 11. September sind 1918 Anträge eingegangen, von denen 1295 beschieden wurden, wie das Sozialministerium auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Ausgezahlt wurden demnach bisher 1,57 Millionen Euro.

Die Antragsteller beriefen sich auf das Infektionsschutzgesetz, das dazu festlegt: „Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern . . .  Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.“

Das Gesetz sieht außerdem einen Anspruch auf Entschädigung für erwerbstätige Personen vor, die ihre Kinder selbst betreuen müssen, weil die Kindertagesstätte oder Schule zur Eindämmung des Virus geschlossen wurden. Voraussetzung ist aber, dass die Person belegen kann, dass es „keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ gab und sie durch die Betreuung einen Verdienstausfall erleiden musste. Auf Basis dieses Anspruchs sind laut Sozialministerium bisher 191 Anträge eingegangen, von denen bisher 135 mit einem Volumen von 90 567,33 Euro beschieden sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort