Eil-Entscheidung Saar-Gericht setzt absolutes Rauchverbot für Spielhalle vorerst außer Kraft – das steckt dahinter
Für Spielhallen gilt seit einer Gesetzesverschärfung der SPD-Mehrheit im Landtag aus dem vergangenen Jahr ein absolutes Rauchverbot. Das Oberverwaltungsgericht hat einer Klägerin in einem Eil-Verfahren nun Recht gegeben. Denn für die staatlichen Spielbanken gilt das Rauchverbot nicht.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat per einstweiliger Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für die Spielhalle der Klägerin vorerst außer Kraft gesetzt. Es monierte eine Ungleichbehandlung mit den staatlichen Spielbanken.
Spielhallengesetz wurde erst 2023 verschärft
Das absolute Rauchverbot in privaten Spielhallen war eine der Änderungen, mit denen die SPD-Mehrheit im Landtag das Spielhallengesetz verschärft hatte. Sie strebte zur Bekämpfung der Spielsucht das schärfste Spielhallengesetz aller Bundesländer an. Bis dahin war Rauchen in abgetrennten Bereichen gestattet.
In den staatlichen Spielbanken ist das Rauchen in abgetrennten Raucherbereichen weiterhin zulässig. Diese Ungleichbehandlung hatte im Gesetzgebungsverfahren bereits der Automaten-Verband Saar kritisiert.
Wie das Gericht seine Entscheidung begründet
Der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts kam nun in seinem Beschluss vom 2. September zum Ergebnis, dass die seit Ende letzten Jahres geltende Vorschrift für privat betriebene Spielhallen, die ein absolutes Rauchverbot auch dann vorsieht, wenn dort ein abgetrennter Raucherbereich oder eine Raucherkabine vorhanden ist, verfassungswidrig ist. Sie verletze die Antragstellerin in ihrer Berufsausübungsfreiheit, ohne dass ein diese Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund vorliege.
Weder der Nichtraucherschutz noch der Spielerschutz oder das Ziel der Suchtbekämpfung stellten eine tragfähige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot dar, das auf Spielhallen beschränkt sei, also nicht auch Spielbanken umfasse.
Der Beschluss des Gerichts gilt, bis das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren eine abschließende erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat.