G9-Gesetz gilt nicht für Privatschulen Vier Gymnasien im Saarland können zwischen G8 und G9 wählen – so haben sie sich entschieden

Exklusiv | Saarbrücken/Homburg/St. Ingbert · Das Gesetz zur Einführung von G9 gilt nur für die staatlichen Gymnasien. Die vier privaten im Saarland können selbst festlegen, ob sie bei G8 bleiben oder auf G9 umstellen. Die SZ hat sich bei ihnen umgehört.

 Die Marienschule Saarbrücken wird vom Bistum Trier getragen. Als privates Gymnasium hätte sie bei G8 bleiben können, doch das Bistum entschied sich für eine Rückkehr zu G9.

Die Marienschule Saarbrücken wird vom Bistum Trier getragen. Als privates Gymnasium hätte sie bei G8 bleiben können, doch das Bistum entschied sich für eine Rückkehr zu G9.

Foto: BeckerBredel

Die saarländischen Gymnasien kehren zum neunjährigen Gymnasium zurück. Das wird der Landtag in den nächsten Wochen per Änderung des Schulordnungsgesetzes („Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13“) beschließen, dann ist die Sache endgültig klar.