Nach erfolgreicher Klage von Woolworth Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht: Elektronikmärkte klagen gegen 2G im Saarland

Saarbrücken · Nach der erfolgreichen Klage von Woolworth gegen die 2G-Regelung im Saarland sind jetzt die nächsten Anträge bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingegangen. Mehrere Elektronikmärkte klagen gegen die bestehende Corona-Verordnung.

Saarland: Elektro-Fachmärte klagen im Saarland gegen 2G
Foto: dpa/Oliver Dietze

Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes sind am Donnerstag ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer saarländischer Elektronikfachmärkte eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen. Das teilte das OVG per Pressemitteilung mit.

Erst vor zwei Tagen hatte das OVG die 2G-Regeln für das Unternehmen Woolworth gekippt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die 2G-Regel nur für solche Geschäfte gilt, deren Sortiment nicht überwiegend Artikel des Grundbedarfs führen. Dies treffe auf Woolworth aber nicht zu und demnach würde eine 2G-Regel in diesem Fall wohl gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen.

Die Elektronikmärkte wenden sich in ihrer Klage nun gegen ebenfalls gegen das aktuell im Saarland geltende 2G-Konzept. Folgende Begründung liefert das OVG für die Klage mit: „Sie (die Märkte) sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt. Die 2G-Regelung ist ihres Erachtens weder geeignet und erforderlich noch angemessen.“

Die 2G-Regel stelle außerdem einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Damit berufen sich die Elektro-Märkte auf das vom OVG getroffene Woolworth-Urteil. Man selbst müsse mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkauften, die sie selbst in ihrem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürften.

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