Im Schnitt über 300 Euro mehr als vor einem Jahr Kosten für Pflegebedürftige im Saarland steigen stark an

Berlin/Saarbrücken · Die Kosten für Pflegebedürftige im Saarland steigen weiter deutlich an. Im Schnitt müssen betroffene Saarländer jetzt 318 Euro mehr zahlen als noch vor einem Jahr – trotz neuer Entlastungszuschläge.

Saarland: Eigenanteil für Pflege im Heim steigt deutlich an
Foto: dpa/Jens Büttner

Im Saarland müssen Pflegebedürftige in Heimen deutlich mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Im Schnitt waren es zum Stichtag 1. Januar 2782 Euro im ersten Jahr im Heim. Das sind trotz neuer Entlastungszuschläge 318 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor, ergab eine neue Auswertung des Verbands der Ersatzkassen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bundesweit lag der Betrag zu Jahresbeginn durchschnittlich bei 2411 Euro pro Monat - 278 Euro mehr als Anfang 2022. Hintergrund dafür sind nach Angaben des Verbands vor allem höhere Kosten für Lebensmittel und Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kostenzuwächse dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung im Saarland auf nun 1942 Euro pro Monat. Das waren 168 Euro mehr als zum 1. Januar 2022. Ohne Zuschläge wären es im Schnitt für pflegebedürftige Heimbewohner im Saarland inzwischen 2847 Euro Eigenbeteiligung, 330 Euro mehr als zum 1. Januar 2022.

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Pflege im Saarland: Kosten steigen stark an

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Für die Analyse wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

(dpa)
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