Aktualisierte Verordnung der Saar-Regierung Neue Corona-Regeln im Saarland: Was zu beachten ist

Update | Saarbrücken · Die Inzidenz sinkt zwar seit Tagen. Doch Virologen warnen vor der neuen, offensichtlich hoch ansteckenden Corona-Variante Omikron. Darauf reagierte die Saar-Regierung mit einer neuen Verordnung. Die neuen Regeln im Überblick.

 Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln stehen auch im Saarland an. Die aktualisierte Landesverordnung gilt ab sofort. (Symbolbild)

Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln stehen auch im Saarland an. Die aktualisierte Landesverordnung gilt ab sofort. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Landesregierung im Saarland hat die Corona-Verordnung leicht angepasst. Die Änderungen traten an diesem Freitag, 17. Dezember, in Kraft und werden zunächst bis zum 30. Dezember gelten. Sofern erforderlich, hält sich die Landesregierung allerdings offen, die Verordnung zwischen Weihnachten und Neujahr erneut anzupassen oder ohne Änderungen bis zum 13. Januar im nächsten Jahr zu verlängern.

Die Corona-Regeln zu Weihnachten und Silvester

Besonders spannend sind die neuen Regeln an Heiligabend, Silvester und Neujahr im Saarland. Für alle drei Tage wurden die Ortspolizeibehörden jetzt ermächtigt, den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Außerdem sind Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Personen an Silvester und Neujahr untersagt. 

Nach dem Bund-Länder-Gipfel am 21. Dezember werden die Corona-Regeln im Saarland zu Silvester erneut verschärft. Unter anderem gilt für Geimpfte ab dem 28. Dezember ebenfalls eine Kontaktbeschränkung.

Mehr Freiheiten nach Booster-Impfung

 Wie bereits berichtet, bestehen die aktuellen Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2-G-plus-Regelung fort. Weitere Ausnahmen für Personen, welche zum Beispiel nach erfolgter Grundimmunisierung eine Covid-19-Erkrankung erlitten haben, sollen laut Pressemitteilung zeitnah an die sich derzeit entwickelnde wissenschaftliche Erkenntnislage angepasst werden. Hierzu sei allerdings eine abschließende Stellungnahme durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Stiko (Ständige Impfkommission) notwendig. Erst dann könne die Genesung als Grundimmunisierung gleichwertig zu einer Booster-Impfung anerkannt werden.

So sieht es im Hotel aus

Sozialkaufhäuser wurden in der veränderten Verordnung außerdem in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen. Sie dürfen jetzt also ohne 2-G-Nachweis besucht werden. In Hotels tritt jetzt zudem eine Ausnahmeregel in Kraft: Zug- oder Fluggäste dürfen in Notlagen, beispielsweise bei nachgewiesenen Verbindungsausfällen, unter 3G in einem Hotel übernachten.

Was bei Fortbildung und Hundeschule gilt

Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3-G-Regelung stattfinden; vorher galt hier die 2-G-Regelung. Zudem wurde bei Hundeschulen unterschieden, dass der Trainingsbetrieb in Innenräumen unter Einhaltung der 2-G-, im Außenbereich unter 3-G-Regelung möglich ist.

So müssen sich Schüler während der Ferien verhalten

Eine Klarstellung in der aktuellen Verordnung bezieht sich außerdem auf die saarländischen Schüler. Diese müssen in der Ferienzeit den aktuellen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen, um als minderjähriger Schüler von den G-Regeln ausgenommen zu sein. Zum Schulbeginn erhalten die Schüler dann erneut eine Sonderbescheinigung, vorausgesetzt, sie nehmen an den regelmäßigen Schultestungen teil.

Ansonsten gelten die alten Regeln weiter. Diese hatten wir für Sie hier zusammengefasst.

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