Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt Saarland verlängert Corona-Verordnung um vier Wochen – mit zwei Änderungen

Saarbrücken · Der Ministerrat des Saarlandes hat beschlossen, dass die hiesige Corona-Verordnung ab kommendem Samstag um vier Wochen verlängert wird. Dabei wurden zwei kleinere Anpassungen vorgenommen, die vor allem Kinder betreffen.

 Die anstehenden Änderungen der Corona-Verordnung im Saarland betreffen vor allem Kinder.

Die anstehenden Änderungen der Corona-Verordnung im Saarland betreffen vor allem Kinder.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Corona-Verordnung des Saarlandes wird vorerst vier Wochen länger gültig bleiben. Das hat der Ministerrat entschieden. Ab Samstag, 14. Januar, bis einschließlich Freitag, 10. Februar, soll die neue Version der Verordnung gelten. Sie beinhaltet einige kleinere Anpassungen.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen

„Vor allem an Orten, wo viele Personen auf engstem Raum zusammenkommen trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei Infektionsketten zu vermeiden“, teilt das saarländische Gesundheitsministerium mit. Darum habe sich der Ministerrat entschieden, die Maskenpflicht in Bus und Bahn beizubehalten.

Diese Änderungen der Corona-Verordnung gelten ab Samstag im Saarland

  • Kinder im Alter bis zu zehn Jahren, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, können ab Samstag in der Öffentlichkeit eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) statt einer FFP2-Maske tragen. Seit 10. Dezember wurde die Isolationspflicht für positiv getestete Menschen durch eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung abgelöst. Bisher waren in diesem Fall für alle Betroffenen FFP2-Masken Pflicht.
  • Positiv getestete Schüler können ab Samstag – unter Einhaltung der Maskenpflicht – an Abschlussprüfungen teilnehmen. Die bereits geltenden Regelungen im Schulbetrieb bleiben ansonsten bestehen.
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