Vorwürfe vom Steuerzahlerbund Streit um Facebook-Post – Saar-CDU löscht umstrittenen Link

Saarbrücken · Ein Facebook-Post hat der CDU im Saarland Vorwürfe vom Bund der Steuerzahler eingebracht. Die Partei wehrte sich. Nun löschte sie den umstrittenen Link.

Saarland: CDU löscht umstrittenen Link nach Streit um Facebook-Post
Foto: dpa/Kay Nietfeld

Ein Facebook-Post der CDU im Saarland hat für Wirbel gesorgt. Der Bund der Steuerzahler sah darin unzulässige Wahlwerbung. Die CDU wehrte sich gegen entsprechende Vorwürfe, löschte nun aber den Post.

Was ist passiert? Konkret ging es um einen Beitrag in dem sozialen Netzwerk, in dem die Saar-CDU eine Broschüre der Staatskanzlei aufgriff und auch auf diese verlinkte. Im Mittelpunkt dieses Facebook-Posts: der saarländische Ministerpräsident und gleichzeitig der Landesvorsitzende der CDU, Tobias Hans, der am Dienstag in seiner Funktion als Regierungschef den saarländischen Gigabit-Strategieprozess vorgestellt hatte.

CDU im Saarland wehrt sich gegen Vorwürfe vom Bund der Steuerzahler

Für den Bund der Steuerzahler Saarland ist dieser Facebook-Post „eindeutig ein Fall von unzulässiger Wahl- bzw. Parteienwerbung“, wie der Landesvorsitzende Christoph Walter gegenüber der SZ mitteilte. Sein Vorwurf: „Die CDU Saar schmückt sich hier nicht nur auf Kosten des Steuerzahlers mit fremden Federn, sie begeht auch noch eine kaum verhohlene Wahlwerbung.“

Die Saar-CDU wies die Vorwürfe zurück. Es handle sich lediglich um einen Hyperlink für weitergehende Informationen, die „ohnehin allgemein öffentlich zugänglich“ seien, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mit.

„Inzwischen haben wir den Link gelöscht, um keine weiteren Vorwürfe auf uns zu ziehen. Uns ging es zu jeder Zeit um Informationen über das wichtige Thema Gigabitausbau, das viele Saarländerinnen und Saarländer bewegt.“

Der Bund der Steuerzahler Saarland hatte auch moniert, dass die Staatskanzlei als Herausgeberin der Broschüre in den rechtlichen Hinweisen selbst darauf hinweise, dass Parteien eine Verwendung der Broschüre vor Wahlen vollständig untersagt ist. Tatsächlich heißt es auf Seite 18 des Dokuments, auf das die CDU Saar verlinkt: „In einem Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl ist Parteien die Nutzung dieser Schrift vollständig, d.h. auch zu anderen Zwecken als zur Wahlwerbung, untersagt.“

Die Sprecherin der CDU Saar teilte hingegen mit, dass durch den Link (auf saarland.de) deutlich geworden sei, dass es sich um die Veröffentlichung der Landesregierung handle und nicht um eine Broschüre der Partei.

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