Mehr Rechte für das Parlament Landtag bringt Corona-Gesetz auf den Weg

Saarbrücken · Maßnahmen sollen vor Inkrafttreten dem Parlament vorgelegt und damit „rechtssicher“ gemacht werden.

Saarland bringt Corona-Gesetz auf den Weg
Foto: dpa/Oliver Dietze

Die vier Fraktionen im Landtag haben am Dienstag in erster Lesung dem Entwurf des so genannten Covid-19-Maßnahmengesetz zugestimmt. Nach Baden-Württemberg ist das Saarland das zweite Bundesland, das eine Rechtsgrundlage für coronabedingte Maßnahmen der Landesregierung auf den Weg bringt. Ziel ist unter anderem, die Rechte und die Beteiligung des Parlaments zu stärken. Bevor eine Verordnung in Kraft tritt, kann der Landtag gegebenenfalls Einwände erheben oder die Entscheidungen der Landesregierung aufheben.

Den Entwurf haben die Fraktionen unter Federführung von Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Es gehe nicht um Misstrauen gegenüber der Landesregierung, betonte Toscani. Sondern um „Leitplanken“ für künftige Entscheidungen. „Das neue Landesgesetz macht die Maßnahmen der Landesregierung damit rechtssicher.“ Und transparenter. „Ein parlamentarischer Prozess nimmt Menschen mit, auch die, die dagegen sind.“

Das Gesetz soll regeln, in welchen Bereichen die Regierung Maßnahmen anordnen kann. Sie sollen generell auf zwei Wochen befristet sein. Der Entwurf wird jetzt im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung beraten.

„Wir haben immer mehr Beteiligung des Parlaments gefordert“, sagte Linke-Fraktionschef Oskar Lafontaine. Dass das Gesetz jetzt eingebracht wird, sei gut. Trotzdem „kommt es reichlich spät“. Seine Fraktion hätte erwartet, dass die Vorlage der jetzt getroffenen Verordnung zuerst vom Parlament gebilligt werde. „Schwere Eingriffe in die Grundrechte der Bürger kann man nicht einfach so erlassen.“

Die Pandemie werde „uns noch in den kommenden Monaten beschäftigen“ – die Folgen die kommenden Jahre, sagte SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon. Das Parlament müsse stärker beteiligt werden, die Debatten müssten ausführlicher öffentlich geführt werden. Das Gesetz trage dazu bei. „Ich finde es aber auch unbefriedigend, dass wir erst heute zusammensitzen. Die meisten Landesparlamente haben das bereits am Freitag gemacht. Es kann nicht sein, dass das Parlament drei, vier Tage warten muss, bis es einberufen wird“, gab Commerçon zu. Er bittet, den Entwurf nicht nur in einem Ausschuss zu diskutieren, sondern darum, „andere Fachkollegen“ einzubeziehen. Es müsse noch über einige Punkte diskutiert werden.

„Das Parlament muss die Kontrolle haben. Die Verordnungen der Landesregierung müssen unverzüglich dem Landtag vorgelegt werden“, betonte AfD-Fraktionschef Josef Dörr.

„Es ist uns allen klar, dass es noch Anhörungen geben muss“, sagt CDU-Fraktionschef Alexander Funk. Es können noch Änderungsanträge gestellt werden. „Wir wissen aber auch, dass die bundespolitische Debatte an Fahrt aufgenommen hat.“ Die SPD im Bundestag will die gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern überarbeiten. „Vielleicht wird der Bund auch selbst tätig, dann wird das Landesgesetz überflüssig“, sagte Funk.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort