Wechsel in der Zuständigkeit Saar-Bildungsministerin Streichert-Clivot nun auch komplett für Kitas verantwortlich
Saarbrücken · In der Vergangenheit sorgte das für reichlich Unmut: Dass die Verantwortung für die frühkindliche Bildung zwischen dem Bildungs- und dem Sozialministerium aufgeteilt wurde. Das ändert sich nun.
Der Bildungsbereich gehört klar zum Bildungsministerium? Nicht ganz. Zumindest nicht bisher. Denn die Verantwortung für den Bereich der frühkindlichen Bildung, die Kitas, war über Jahre auf zwei Stellen verteilt: auf das Bildungsministerium und auf das Sozialministerium. Das Hin und Her sorgte immer wieder für reichlich Unmut. Auch, weil die Ressorts von unterschiedlichen Parteien geführt wurden, SPD und CDU.
Das ändert sich nun. Nicht nur gibt es eine SPD-Alleinregierung im Saarland. Diese hat sich auch dafür entschieden, die Zuständigkeit für die Kitas komplett in die Hand des Bildungsministeriums zu geben. „Es geht darum, in Zukunft im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung effizienter und effektiver zu werden. Neben der Abschaffung der Kita-Elternbeiträge wollen wir gemeinsam mit den Trägern die Kita-Qualität fördern und den Platzausbau vorantreiben. Dafür brauchen wir klare Strukturen. Deshalb gibt es ab heute auf der Landesebene Kita-Politik aus einer Hand“, sagt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).
Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung, die Personalkosten- und Investitionsförderung sowie die pädagogischen Aufgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung lag bisher schon in ihrem Haus. Hinzu kommen jetzt die Zuständigkeiten für die Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege, die bislang im Landesjugendamt (LJA) beim Sozialministerium angesiedelt waren.
Beispielhaft gehe es dabei um die Erteilung von Betriebserlaubnissen bei der Schaffung neuer Kita-Plätze, heißt es aus dem Bildungsministerium. „Hierzu gehören auch die Aufgaben im Bereich der Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII sowie auch die Beratung der Einrichtungsträger während der Planung und Betriebsführung von Kitas.“