Wahlrecht im Saarland Betreute Menschen können an Kommunalwahl teilnehmen

Saarbrücken · Bei der Kommunalwahl am 26. Mai können auch behinderte Menschen mit gesetzlichem Betreuer ihre Stimme abgeben. Das hat der saarländische Landtag in einer Sondersitzung am Montag beschlossen.

 Der Saar-Landtag befasste sich in einer Sondersitzung mit dem Wahlrecht.

Der Saar-Landtag befasste sich in einer Sondersitzung mit dem Wahlrecht.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Das Parlament reagierte damit auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es handelt sich um eine von CDU und SPD vorgeschlagene Übergangslösung, bis die Wahlgesetze im Land geändert sind. Sie betrifft einen kleinen Personenkreis von 850 Menschen, der neben Betreuten auch schuldunfähige Straftäter umfasst, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Wer von ihnen sich für die Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lässt, darf nun automatisch auch an der Kommunalwahl teilnehmen.

CDU und SPD stimmten für diese Regelung. Auch Lutz Hecker von der AfD war dafür, während der Rest seiner Fraktion mit Nein votierte. Die Linksfraktion wollte mit einem eigenen Entwurf sofort das Kommunalwahlgesetz ändern, um eine Stimmabgabe ohne vorherigen Antrag zu ermöglichen. Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Großen Koalition enthielten sich ihre Abgeordneten ebenso wie die fraktionslose Dagmar Ensch-Engel.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Wahlausschluss von Menschen, die einen Betreuer für all ihre Angelegenheiten haben, und psychisch kranke Straftäter als zu pauschal und daher verfassungswidrig eingestuft. Zuletzt hatten die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Betroffenen auf Antrag an der Europawahl teilnehmen können, die im Saarland mit der Kommunalwahl durchgeführt wird.

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